Glossar
Festbetrag
Ein Festbetrag ist der Höchstpreis, den die Krankenkasse für eine Gruppe ähnlicher Hilfsmittel zahlt. Kostet Ihr Produkt mehr, zahlen Sie den Unterschied selbst.
- Begriff
- Festbetrag
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Festbeträge gibt es nur für wenige Hilfsmittel, etwa für Einlagen, Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte und Katheter. Für Rollatoren und Rollstühle gibt es keinen Festbetrag, dort zahlt die Kasse den Preis aus ihrem Vertrag mit dem Sanitätshaus.
Der Festbetrag ist etwas anderes als die Zuzahlung. Die Zuzahlung zahlen Sie immer. Den Unterschied zum Festbetrag zahlen Sie nur, wenn Sie ein teureres Produkt wählen.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 36 SGB V, Festbeträge für Hilfsmittel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Jede Zahl in den Ratgebern ist mit einer Quelle belegt, die am Ende des Artikels steht. Name, Adresse und Kontaktdaten der Sanitätshäuser stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Sanitätshaus oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.