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Glossar

Festbetrag

Ein Festbetrag ist der Höchstpreis, den die Krankenkasse für eine Gruppe ähnlicher Hilfsmittel zahlt. Kostet Ihr Produkt mehr, zahlen Sie den Unterschied selbst.

Begriff
Festbetrag
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Festbeträge gibt es nur für wenige Hilfsmittel, etwa für Einlagen, Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte und Katheter. Für Rollatoren und Rollstühle gibt es keinen Festbetrag, dort zahlt die Kasse den Preis aus ihrem Vertrag mit dem Sanitätshaus.

Der Festbetrag ist etwas anderes als die Zuzahlung. Die Zuzahlung zahlen Sie immer. Den Unterschied zum Festbetrag zahlen Sie nur, wenn Sie ein teureres Produkt wählen.

Siehe auch

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 36 SGB V, Festbeträge für Hilfsmittel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Jede Zahl in den Ratgebern ist mit einer Quelle belegt, die am Ende des Artikels steht. Name, Adresse und Kontaktdaten der Sanitätshäuser stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.