
Pflegehilfsmittel-Box mit 42 Euro im Monat beantragen
Die Pflegekasse zahlt bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel.
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Ja, ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse 42 Euro im Monat für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel, wenn Sie zu Hause gepflegt werden. Im Jahr sind das 504 Euro. Ein Rezept brauchen Sie dafür nicht, wohl aber einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Wer im Pflegeheim lebt, bekommt die Box nicht, weil das Heim diese Mittel selbst stellt.
Ja, die Pflegekasse zahlt 42 Euro im Monat
42 Euro im Monat, 504 Euro im Jahr
Wer zu Hause gepflegt wird, bekommt die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab Pflegegrad 1. Der Betrag ist in jedem Pflegegrad gleich hoch, und Sie zahlen nichts dazu.
Stellen Sie zuerst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse, ein Rezept brauchen Sie nicht. Danach liefert ein Anbieter mit Vertrag bei Ihrer Pflegekasse die Mittel jeden Monat und rechnet direkt mit ihr ab. Ob ein bestimmtes Sanitätshaus diesen Vertrag hat, fragen Sie dort nach.
Ja, die Pflegekasse erstattet bis zu 42 Euro im Monat
42 Euro im Monat, 504 Euro im Jahr
Sie dürfen die Mittel auch selbst kaufen, etwa in der Drogerie. Die Pflegekasse erstattet Ihnen dann bis zu 42 Euro im Monat, in jedem Pflegegrad gleich viel.
Auch dafür stellen Sie vorher einen Antrag bei der Pflegekasse. Heben Sie jeden Kassenbon auf, denn erstattet wird nur, was Sie wirklich bezahlt haben.
Nein, ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts
Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es erst mit einem anerkannten Pflegegrad. Schon Pflegegrad 1 reicht dafür, Sie müssen also nicht auf Pflegegrad 2 warten.
Stellen Sie deshalb zuerst bei der Pflegekasse einen Antrag auf einen Pflegegrad. Sobald er anerkannt ist, können Sie die Box beantragen.
Nein, im Pflegeheim gibt es die Box nicht
Wer im Pflegeheim lebt, bekommt die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nicht von der Pflegekasse, auch nicht mit einem hohen Pflegegrad. Das Heim muss diese Mittel für die Pflege selbst bereithalten. Im betreuten Wohnen und in einer Wohngemeinschaft gibt es die Box dagegen.
Fragen Sie im Heim nach Einmalhandschuhen, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmitteln.
Nein, für die Zeit im Krankenhaus zahlt die Pflegekasse die Box nicht
Während Sie im Krankenhaus liegen, ruht der Anspruch auf die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Box hängt an der Pflege zu Hause.
Sobald Sie wieder zu Hause gepflegt werden, gilt der Anspruch wieder.
Zum Verbrauch heißt: Sie benutzen das Mittel einmal, danach ist es aufgebraucht. Aus diesen 8 Arten stellen Sie Ihre Box selbst zusammen, die Auswahl liegt bei Ihnen.
Bis zum 31. Dezember 2024 zahlte die Pflegekasse 40 Euro im Monat. Seit dem 1. Januar 2025 sind es 42 Euro. Viele ältere Ratgeber nennen noch den alten Betrag. Wer mit 40 Euro rechnet, rechnet im Jahr 24 Euro zu wenig: 480 Euro statt 504 Euro.
Die 42 Euro gelten für jeden Monat einzeln. Was Sie in einem Monat nicht verbrauchen, zahlt die Pflegekasse nicht aus, und Sie können es nicht in den nächsten Monat mitnehmen. Kostet Ihr Bedarf mehr als 42 Euro, zahlen Sie den Rest selbst. Die 504 Euro im Jahr sind deshalb 12 volle Monate zu je 42 Euro.
Die Pflegehilfsmittel-Box bekommt, wer einen anerkannten Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird. Schon Pflegegrad 1 reicht. Das gilt auch im betreuten Wohnen und in einer Wohngemeinschaft. Wer in einem Pflegeheim lebt, bekommt die Box nicht.
Nein, für die Pflegehilfsmittel-Box brauchen Sie kein Rezept aus der Arztpraxis. Sie stellen einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Danach liefert ein Anbieter die Mittel, oder die Pflegekasse erstattet Ihnen die Kassenbelege.
Nein, seit dem 1. Januar 2025 zahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 Euro statt 40 Euro im Monat. Im Jahr sind das 24 Euro mehr. Viele ältere Ratgeber nennen noch den alten Betrag.
Nein, für die Einmalartikel aus der Pflegehilfsmittel-Box zahlen Sie nichts dazu, auch nicht ab 18 Jahren. Eine Zuzahlung gibt es nur bei Geräten für die Pflege. Dort sind es 10 Prozent, je nach Gerät höchstens 10 Euro, ab 2027 höchstens 15 Euro, oder höchstens 25 Euro.
Nein, für die Zeit im Krankenhaus zahlt die Pflegekasse die Pflegehilfsmittel-Box nicht. Der Anspruch ruht, solange Sie dort liegen. Sobald Sie wieder zu Hause gepflegt werden, gilt er wieder.

Die Pflegekasse zahlt bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel.
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Die Krankenkasse zahlt ein Hilfsmittel, wenn es eine Krankheit behandelt oder eine Behinderung ausgleicht.
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Die Krankenkasse zahlt Inkontinenzmaterial wie Vorlagen, Pants oder Katheter, wenn Ihre Arztpraxis eine mittlere oder starke Inkontinenz feststellt und ein Rezept ausstellt.
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