Welche Kasse welches Hilfsmittel zahlt
Für Hilfsmittel bei der Pflege zu Hause kommen zwei Kassen infrage. Beide sitzen unter einem Dach, prüfen aber nach eigenen Regeln. Die Krankenkasse zahlt ein Hilfsmittel, wenn es eine Krankheit behandelt, eine Behinderung verhindert oder eine Behinderung ausgleicht. Ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
Die Pflegekasse zahlt ein Pflegehilfsmittel, wenn es die Pflege zu Hause erleichtert, Beschwerden lindert oder der gepflegten Person mehr Selbstständigkeit gibt. Dafür brauchen Sie einen anerkannten Pflegegrad, schon Pflegegrad 1 reicht.
Viele Geräte dienen beiden Zwecken. Ein Pflegebett hilft bei einer Krankheit und macht zugleich das Umbetten leichter. Dasselbe gilt für Badewannenlifter, Toilettenstühle und Rollstühle. Für diese Geräte gilt immer die Zuzahlung der Krankenkasse, auch wenn am Ende die Pflegekasse bezahlt.
Für die meisten Geräte zahlen Sie 10 Prozent dazu, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 sind es mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro. Für Inkontinenzmaterial zahlen Sie höchstens 15 Euro im Monat, für Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen der Pflegekasse bis 42 Euro im Monat gar nichts.
| Hilfsmittel | Meist zuständig | Ihre Zuzahlung |
|---|---|---|
| Rollator und andere Gehhilfen | Krankenkasse | 10 Prozent, 5 bis 10 Euro |
| Rollstuhl | je nach Zweck Kranken- oder Pflegekasse | 10 Prozent, 5 bis 10 Euro, bei beiden Kassen |
| Pflegebett | je nach Zweck Kranken- oder Pflegekasse | 10 Prozent, 5 bis 10 Euro, bei beiden Kassen |
| Badewannenlifter, Duschhocker, Toilettensitzerhöhung | meist Krankenkasse, mit Pflegegrad auch Pflegekasse | 10 Prozent, 5 bis 10 Euro, bei beiden Kassen |
| Wechseldruckmatratze gegen Wundliegen | meist Krankenkasse | 10 Prozent, 5 bis 10 Euro |
| Inkontinenzmaterial | Krankenkasse | 10 Prozent, höchstens 15 Euro im Monat |
| Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen | Pflegekasse | keine, bis 42 Euro im Monat |
Wie Sie den Antrag ohne Hin und Her stellen
Bei beiden Kassen läuft der Antrag ähnlich. Beide wollen wissen, was im Alltag nicht mehr geht, und bei beiden dürfen Sie den Anbieter selbst wählen.
- Beschreiben Sie im Antrag den Alltag: welche Bewegung nicht mehr gelingt, wo Hilfe fehlt und wie oft am Tag das Problem auftritt.
- Fragen Sie Ihre Krankenkasse, ob sie ein Rezept aus der Arztpraxis verlangt. Nötig ist es nur, wenn eine Ärztin über Diagnose oder Behandlung entscheiden muss.
- Kommt ein Pflegedienst ins Haus oder bekommen Sie Beratungsbesuche, bitten Sie dort um eine schriftliche Empfehlung. Ist sie beim Antrag höchstens 2 Wochen alt, brauchen Sie kein Rezept.
- Reichen Sie den Antrag bei der Kasse ein, die Sie für zuständig halten. Liegt der Schwerpunkt bei der anderen Kasse, muss die erste trotzdem selbst prüfen und entscheiden.
- Wählen Sie ein Sanitätshaus oder einen Lieferanten, der mit Ihrer Kasse einen Vertrag hat. Unter diesen Anbietern haben Sie die freie Wahl.
- Lassen Sie sich zuerst ein Modell ohne Aufpreis zeigen und ausprobieren, bevor über Mehrkosten gesprochen wird.
Wer zahlt, wenn ein Gerät Pflege und Gesundheit dient
Bei Geräten mit doppeltem Zweck müssen Sie die Kasse nicht selbst bestimmen. Die Fragen unten zeigen aber, worauf es ankommt, damit Sie im Antrag das Richtige schreiben.
Soll das Hilfsmittel vor allem eine Krankheit behandeln oder eine Behinderung ausgleichen?
Dann zahlt die Krankenkasse, auch ohne Pflegegrad. Sie zahlen 10 Prozent dazu, bis Ende 2026 höchstens 10 Euro, ab 2027 höchstens 15 Euro.
Ist ein Pflegegrad anerkannt, und soll das Hilfsmittel vor allem die Pflege erleichtern?
Benutzen Sie das Mittel nur einmal, wie Einmalhandschuhe?
Dann zahlt die Pflegekasse bis zu 42 Euro im Monat, ohne Zuzahlung.
Dann ist es ein technisches Pflegehilfsmittel. Sie zahlen 10 Prozent dazu, je nach Gerät höchstens 10 Euro oder höchstens 25 Euro.
Stellen Sie den Antrag trotzdem bei einer der beiden Kassen. Sie muss selbst klären, wer zahlt.
Die Grenze von 25 Euro gilt nur für Geräte, die allein der Pflege dienen. Für Pflegebett, Badewannenlifter, Toilettenstuhl und Rollstuhl gilt immer die niedrigere Grenze der Krankenkasse. Wie das beim Bett aussieht, erklärt der Ratgeber zum Pflegebett für zu Hause.
Ob Sie Hilfsmittel für die Pflege geliehen bekommen
Meist bekommen Sie ein Gerät nur geliehen, bei beiden Kassen. Ein aufbereitetes Gerät lässt sich mehrmals verwenden, ein neu gekauftes nicht.
- Geräte wie Pflegebett, Rollstuhl oder Lifter gehören meist der Kasse, und Sie geben sie zurück, wenn Sie sie nicht mehr brauchen.
- Lehnen Sie ein Leihgerät der Pflegekasse ohne zwingenden Grund ab, zahlen Sie das neue Gerät ganz selbst.
- Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Inkontinenzmaterial behalten Sie, weil man sie nach dem Gebrauch nicht zurückgeben kann.
- Reparatur und Wartung eines Leihgeräts zahlt die Kasse. Ein neues Gerät gibt es erst, wenn sich das alte nicht mehr reparieren lässt.
- Ein zweites Gerät, etwa für das Obergeschoss, bewilligen die Kassen nur mit einem medizinischen, hygienischen oder Sicherheitsgrund.
Für Verbrauchsmaterial gibt es eigene Regeln. Was die Pflegekasse dafür zahlt, steht im Ratgeber zur Pflegehilfsmittel-Box mit 42 Euro im Monat.
Was Sie tun, wenn beide Kassen ablehnen
Das darf eigentlich nicht passieren. Die Kasse, bei der Sie den Antrag stellen, muss selbst klären, ob die Krankenkasse oder die Pflegekasse zahlt. Sie darf Sie nicht einfach an die andere Kasse weiterschicken.
Bekommen Sie trotzdem eine Ablehnung, ist das ein Bescheid, also eine schriftliche Entscheidung der Kasse. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Verlangen Sie darin eine Entscheidung zur Sache und keine erneute Weiterleitung.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse oder die Pflegekasse ein Hilfsmittel für die Pflege zu Hause?
Bei einem Hilfsmittel für die Pflege zu Hause hängt das vom Zweck ab. Behandelt es eine Krankheit oder gleicht es eine Behinderung aus, zahlt die Krankenkasse. Erleichtert es vor allem die Pflege und liegt mindestens Pflegegrad 1 vor, zahlt die Pflegekasse.
Was zahle ich für ein Pflegebett zu, wenn die Pflegekasse zahlt?
Für ein Pflegebett zahlen Sie 10 Prozent dazu, bis Ende 2026 mindestens 5 und höchstens 10 Euro, auch wenn die Pflegekasse zahlt. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 7,50 bis 15 Euro. Das Pflegebett dient Pflege und Gesundheit, deshalb gilt die Zuzahlung der Krankenkasse.
Brauche ich für ein Pflegehilfsmittel immer einen Pflegegrad?
Für ein Pflegehilfsmittel der Pflegekasse brauchen Sie einen Pflegegrad, schon Pflegegrad 1 reicht. Zahlt die Krankenkasse, weil eine Krankheit behandelt wird, ist kein Pflegegrad nötig.
Was passiert, wenn ich den Antrag auf ein Hilfsmittel bei der falschen Kasse stelle?
Ein Antrag bei der falschen Kasse schadet nicht. Die Kasse, bei der Ihr Antrag eingeht, muss selbst klären, ob die Krankenkasse oder die Pflegekasse zahlt, und dann entscheiden. Sie müssen den Antrag nicht zurückziehen.
Bekomme ich Hilfsmittel für die Pflege nur geliehen?
Geräte wie Pflegebett oder Rollstuhl bekommen Sie meist nur geliehen, damit ein aufbereitetes Gerät wieder eingesetzt werden kann. Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen behalten Sie, weil es nach dem Gebrauch aufgebraucht ist.
Was kostet mich ein Hilfsmittel für die Pflege zu Hause?
Für die meisten Hilfsmittel zahlen Sie 10 Prozent dazu, bis Ende 2026 höchstens 10 Euro, ab 2027 höchstens 15 Euro. Für Geräte, die allein der Pflege dienen, sind es höchstens 25 Euro. Für Einmalhandschuhe und Bettschutzeinlagen der Pflegekasse zahlen Sie nichts.
