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Ratgeber

Wie bekomme ich einen Rollator von der Krankenkasse?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Sie lassen sich den Rollator von Ihrer Arztpraxis aufschreiben und bringen das Rezept in ein Sanitätshaus, das mit Ihrer Kasse zusammenarbeitet. Dort probieren Sie ein Modell ohne Aufpreis aus und nehmen es mit. Sie zahlen höchstens 10 Euro dazu, ab dem 1. Januar 2027 höchstens 15 Euro. Meist leiht Ihnen die Kasse den Rollator, und Reparaturen zahlt sie.

Rollator-Zuzahlung bis Ende 2026
höchstens 10 Euro
§ 61 Satz 1 SGB V in Verbindung mit § 33 Absatz 8 Satz 1 SGB V, Stand 20. September 2026
So lange gilt das Rezept
28 Tage
Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, § 8 Absatz 2, Stand 16. Mai 2025
Ein dunkelroter Rollator mit Sitz und Korb im Flur einer Wohnung.
Ein Rollator mit Sitz im Flur, die Krankenkasse stellt ihn meist leihweise. Bild: KI generiert.

Was kostet ein Rollator von der Krankenkasse?

Für einen Rollator auf Rezept zahlen Sie 10 Prozent des Preises dazu, den Ihre Kasse dem Sanitätshaus zahlt. Es sind mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 steigen die Grenzen auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Diese Zuzahlung gilt ab 18 Jahren, Kinder und Jugendliche zahlen nichts.

Alle Zuzahlungen eines Jahres zusammen, etwa für Medikamente und Hilfsmittel, dürfen höchstens 2 Prozent Ihres Bruttoeinkommens ausmachen. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung liegt die Grenze bei 1 Prozent. Erreichen Sie diese Grenze, fragen Sie Ihre Kasse nach einer Befreiung.

Für Rollatoren gibt es keinen einheitlichen Kassenpreis. Jede Krankenkasse handelt den Preis selbst mit den Sanitätshäusern aus. Deshalb ist das Modell ohne Aufpreis bei Ihrer Kasse vielleicht ein anderes als bei der Kasse Ihrer Nachbarin. Ihre Kasse muss Ihnen sagen, mit welchen Sanitätshäusern sie Verträge hat. Das Wichtigste aus diesen Verträgen stellt sie ins Internet.

Beim Rollator auf Rezept zahlen Sie also nur die Zuzahlung von höchstens 10 Euro, ab dem 1. Januar 2027 höchstens 15 Euro. Alles Nötige rund um das Gerät zahlt die Kasse. Selbst zahlen Sie nur das, was Sie über das Nötige hinaus wählen.

Wer beim Rollator auf Rezept welche Kosten trägt. Die Spalte rechts nennt nur, was bei Ihnen bleibt.
WasDas zahlt die KasseDas zahlen Sie
Rollator ohne Aufpreisden Preis, den sie mit dem Sanitätshaus vereinbart hathöchstens 10 Euro, ab 1. Januar 2027 höchstens 15 Euro
Einweisung in den Gebrauchallesnichts
nötige Reparaturallesnichts
nötige Wartung und Kontrolleallesnichts
teureres Wunschmodellso viel wie für ein Modell ohne Aufpreisden Aufpreis und spätere Mehrkosten
Zubehör ohne medizinischen Grundnichtsalles

Sie können einen Rollator auch ohne Rezept kaufen. Dann zahlen Sie den vollen Preis, und auch Reparaturen gehen auf Ihre Rechnung.

Warum Sie den Rollator meist nur leihen

Ihre Kasse darf Ihnen den Rollator leihen, statt ihn zu kaufen. Bei Rollatoren ist das der Normalfall. Nach dem Gebrauch wird das Gerät gereinigt, geprüft und an den nächsten Menschen ausgegeben. Deshalb bekommen Sie vielleicht einen gebrauchten Rollator. Das ist in Ordnung, solange er sauber und sicher ist und zu Ihnen passt.

Für Sie heißt das: Der Rollator gehört weiter der Kasse. Sie dürfen ihn benutzen, aber nicht verkaufen oder verschenken. Brauchen Sie ihn nicht mehr, geben Sie ihn zurück. Dafür zahlt die Kasse nötige Reparaturen und, wenn es sein muss, einen Ersatz.

Die Kasse darf verlangen, dass Sie sich den Rollator anpassen lassen und lernen, wie man ihn benutzt. Die Einweisung steht Ihnen aber auch zu. Bestehen Sie deshalb darauf, dass Griffe und Bremsen richtig für Sie eingestellt werden.

In 6 Schritten zum Rollator auf Rezept

  1. Erzählen Sie in der Arztpraxis, welche Wege Sie nicht mehr schaffen, wo Sie sich festhalten und wie oft Sie stehen bleiben müssen.
  2. Lassen Sie das Rezept vollständig ausfüllen, mit Diagnose, Datum, dem Wort Rollator und der Anzahl.
  3. Suchen Sie sich ein Sanitätshaus aus, das mit Ihrer Kasse einen Vertrag hat. Weder die Praxis noch die Kasse darf Ihnen ein bestimmtes Geschäft vorschreiben.
  4. Bringen Sie das Rezept bald hin. Es gilt nur 28 Tage. Bis dahin muss das Sanitätshaus Sie versorgt oder den Antrag bei Ihrer Kasse eingereicht haben.
  5. Probieren Sie den Rollator ohne Aufpreis im Laden aus, mit Ihren Schuhen und über eine Strecke, die Sie wirklich gehen. Lassen Sie Griffhöhe und Bremsen einstellen.
  6. Nehmen Sie den Rollator erst mit, wenn Sie ihn bremsen, zusammenklappen und über eine Schwelle heben konnten. Zu Hause stellt niemand mehr nach.

Manchmal geht es auch ohne Rezept aus der Arztpraxis. Eine Pflegefachkraft, etwa vom Pflegedienst, darf einen Rollator empfehlen. Ist diese Empfehlung beim Antrag höchstens zwei Wochen alt, braucht die Kasse kein ärztliches Rezept. Fragen Sie danach, wenn ohnehin ein Pflegedienst oder ein Beratungsbesuch für die Pflege zu Ihnen kommt.

Zahlt die Pflegekasse oder die Krankenkasse den Rollator?

Den Rollator zahlt die Krankenkasse. Er gleicht eine Gehbehinderung aus oder sichert den Erfolg einer Behandlung, etwa nach einer Hüftoperation. Rollatoren gehören nicht zu den Hilfsmitteln, die sich Kranken- und Pflegekasse teilen. Ein Pflegegrad ändert deshalb nichts an Ihrer Zuzahlung von höchstens 10 Euro.

Sind Sie trotzdem unsicher, wer zuständig ist, stellen Sie den Antrag einfach bei einer der beiden Kassen. Die Kasse, bei der der Antrag eingeht, klärt die Zuständigkeit selbst und entscheidet. Sie müssen nicht zwischen zwei Stellen hin und her laufen.

Wer Reparatur und Zubehör am Rollator bezahlt

Mit der Übergabe des Rollators endet die Hilfe der Kasse nicht. Sie zahlt auch Änderungen, Reparaturen und einen Ersatz, wenn sie nötig sind. Dazu kommen die Einweisung und Wartungen, die für Ihre Sicherheit nötig sind.

  • Neue Bremszüge, Bremsbeläge oder Räder sind eine Reparatur. Die Kasse zahlt sie, wenn die Reparatur nötig ist.
  • Ein Stockhalter oder eine Halterung für eine Sauerstoffflasche ist Zubehör. Die Kasse zahlt es, wenn Sie den Rollator ohne dieses Teil nicht richtig nutzen können.
  • Eine breitere Sitzfläche, eine andere Farbe oder ein leichteres Gestell ohne medizinischen Grund zahlen Sie selbst.
  • Einen zweiten Rollator, etwa für das obere Stockwerk, zahlt die Kasse nur mit besonderem Grund. Das kann ein medizinischer Grund sein oder einer der Sicherheit oder Hygiene.
  • Verschleiß durch normalen Gebrauch ist nicht Ihre Schuld. Melden Sie Schäden sofort, denn mit kaputten Bremsen ist ein Rollator gefährlich.

Bei einem geliehenen Rollator kümmert sich das Sanitätshaus um die Reparatur, das ihn Ihnen gegeben hat. Rufen Sie dort an und nennen Sie die Nummer vom Aufkleber am Rahmen. Lassen Sie den Rollator nicht im Fahrradladen reparieren. Sonst zahlt die Kasse die Reparatur vielleicht nicht.

Wie das Sanitätshaus Sie zum Rollator beraten muss

Das Sanitätshaus muss Sie beraten, bevor Sie den Rollator mitnehmen, und das Gespräch schriftlich festhalten. Sie bestätigen die Beratung mit Ihrer Unterschrift. Unterschreiben Sie deshalb nichts, was Sie nicht gehört haben. Das Papier zeigt später, worüber gesprochen wurde, auch über Aufpreise.

Einen Aufpreis, im Sanitätshaus oft Aufzahlung genannt, zahlen Sie nur, wenn Sie selbst ein teureres Modell wählen. Ein gutes Sanitätshaus stellt Ihnen zwei Rollatoren hin und lässt Sie beide schieben. Zeigt es Ihnen nur den teuersten, fragen Sie nach dem Modell ohne Aufpreis.

Ein Rollator, der im Laden gut aussieht, kann zu Hause im Weg stehen. Messen Sie deshalb vorher die Breite Ihrer Türen und zählen Sie die Stufen vor dem Haus. Sagen Sie auch, ob der Rollator ins Auto passen muss.

Passt der Rollator beim Anpassen nicht zu Ihnen, muss das Sanitätshaus Ihrer Arztpraxis Bescheid geben. Sagen Sie deshalb gleich im Laden, wenn etwas nicht funktioniert.

Häufige Fragen

Was kostet ein Rollator von der Krankenkasse?

Ein Rollator von der Krankenkasse kostet Sie höchstens 10 Euro Zuzahlung, wenn Sie 18 Jahre oder älter sind. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Den Rest zahlt die Kasse an das Sanitätshaus.

Gehört mir der Rollator von der Krankenkasse?

Nein, ein Rollator von der Krankenkasse ist meist nur geliehen und gehört weiter der Kasse. Sie dürfen ihn nutzen, solange Sie ihn brauchen, und geben ihn danach zurück. Dafür zahlt die Kasse nötige Reparaturen.

Wer zahlt die Reparatur am Rollator von der Krankenkasse?

Die Krankenkasse zahlt nötige Reparaturen am Rollator, zum Beispiel neue Bremsen oder Räder. Melden Sie den Schaden bei dem Sanitätshaus, das Ihnen den Rollator gegeben hat. Solange sich der Rollator reparieren lässt, gibt es keinen neuen.

Brauche ich für einen Rollator von der Kasse immer ein Rezept vom Arzt?

Nein, für einen Rollator von der Kasse brauchen Sie nicht immer ein ärztliches Rezept. Hat eine Pflegefachkraft den Rollator empfohlen und ist die Empfehlung beim Antrag höchstens zwei Wochen alt, reicht das. Manche Kassen verzichten bei einfachen Hilfsmitteln auch ganz auf eine Genehmigung. Meist führt der Weg aber über die Arztpraxis.

Zahlt die Pflegekasse einen Rollator?

Nein, einen Rollator zahlt die Krankenkasse, auch wenn Sie einen Pflegegrad haben. Rollatoren gehören nicht zu den Hilfsmitteln, die sich Kranken- und Pflegekasse teilen. Stellen Sie den Antrag im Zweifel bei einer der beiden Kassen, sie klärt die Zuständigkeit selbst.

Wie lange gilt ein Rezept für einen Rollator?

Ein Rezept für einen Rollator gilt 28 Tage ab dem Tag, an dem die Arztpraxis es ausgestellt hat. Bis dahin muss das Sanitätshaus Sie versorgt oder den Antrag bei Ihrer Kasse eingereicht haben. Bringen Sie das Rezept deshalb bald hin.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 33 SGB V, Hilfsmittel (Absatz 1, 5, 5a, 6, 7 und 8), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 61 SGB V, Zuzahlungen (Fassung bis 31. Dezember 2026), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 127 SGB V, Verträge (Absatz 1 zu mehrkostenfreien Hilfsmitteln und Wiedereinsatz, Absatz 1b zum Abschlag 2027 und 2028, Absatz 5 zur Beratung, Absatz 6 zur Auskunft), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nummer 23 und Nummer 46, BGBl. 2026 I Nr. 228, Bundesgesetzblatt, recht.bund.de,
  5. Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 20. Februar 2025, in Kraft seit 16. Mai 2025, §§ 2, 5, 6, 7 und 8, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  6. § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Absatz 1, 3, 5 und 6), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Festbeträge für Hilfsmittel, Übersicht der festgesetzten Hilfsmittelarten, GKV-Spitzenverband,
  8. Gesetzliche Krankenversicherung, Vorläufige Rechnungsergebnisse 1. bis 4. Quartal 2025 (KV45), Stand 26. März 2026, Kontenart 04450, Bundesministerium für Gesundheit,
  9. § 62 SGB V, Belastungsgrenze, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel, Fassung vom 24. Juni 2020, Anlage 1, GKV-Spitzenverband,

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.