Was eine Aufzahlung von der Zuzahlung unterscheidet
Die Zuzahlung zahlen Sie bei jedem Hilfsmittel, wenn Sie ein Hilfsmittelrezept im Sanitätshaus einlösen, egal welches Modell Sie nehmen. Sie beträgt 10 Prozent des Preises, den die Kasse übernimmt, mit einer festen Unter- und Obergrenze.
Die Aufzahlung ist etwas anderes. Sie fällt nur an, wenn Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Zusatzleistung entscheiden, die über das Notwendige hinausgeht. Dann zahlen Sie den Mehrpreis selbst und auch höhere Folgekosten, die dadurch entstehen. Ein Beispiel ist eine Bandage in einer Sonderfarbe oder mit Markenlogo statt des neutralen Standardmodells, denn dafür gibt es keinen medizinischen Grund.
Für manche Hilfsmittel gibt es außerdem einen Festbetrag. Das ist ein einheitlicher Betrag, den der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen für eine Gruppe gleichwertiger Hilfsmittel festlegt. Mit diesem Betrag hat die Kasse ihre Pflicht erfüllt. Kostet Ihr Wunschmodell mehr, zahlen Sie den Unterschied selbst, und auch diesen Unterschied nennt man im Laden meist Aufzahlung.
Die Zuzahlung liegt bis Ende 2026 bei mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Ab dem 1. Januar 2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Für eine Aufzahlung gibt es dagegen keine Obergrenze.
| Was Sie zahlen | Wann es anfällt | Wie viel | Lässt es sich vermeiden? |
|---|---|---|---|
| Zuzahlung | bei jedem Hilfsmittel auf Rezept ab 18 Jahren | bis Ende 2026 5 bis 10 Euro, ab 1. Januar 2027 7,50 bis 15 Euro | nein, außer Sie sind von Zuzahlungen befreit |
| Aufzahlung für ein Wunschmodell | wenn Sie ein Modell wählen, das mehr kann als nötig | der Unterschied zum Modell ohne Aufzahlung, ohne Obergrenze | ja, mit dem Modell ohne Aufzahlung |
| Unterschied zum Festbetrag | wenn Ihr Modell mehr kostet als der Festbetrag | der Unterschied zum Festbetrag | ja, mit einem Modell zum Festbetrag |
Ihr Recht auf ein Hilfsmittel ohne Aufzahlung
Sie haben immer Anspruch auf ein passendes Hilfsmittel, das Sie außer der Zuzahlung nichts kostet. Die Verträge der Krankenkassen mit den Sanitätshäusern müssen genug solcher Modelle enthalten. Dazu kommen eine Versorgung in der Nähe Ihres Wohnorts und die nötige Beratung.
Das Sanitätshaus muss Ihnen ein Modell ohne Aufzahlung zeigen, bevor über einen Aufpreis gesprochen wird. Tut es das nicht von sich aus, fragen Sie ausdrücklich danach und probieren Sie das Modell aus.
Typische Wunschmodelle sind ein besonders leichter Rollator aus Carbon, eine Sonderfarbe oder ein Zusatzpolster ohne medizinischen Grund. Das Modell ohne Aufzahlung erfüllt denselben medizinischen Zweck mit Standardmaterial und Serienausstattung. Es unterscheidet sich im Komfort oder im Aussehen, nicht in der Wirkung.
Wie hoch eine Aufzahlung 2023 im Schnitt war
2023 kamen rund 80 Prozent aller Hilfsmittelversorgungen ohne Aufzahlung aus. Das zeigt der sechste Bericht des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen über die Mehrkosten bei Hilfsmitteln. Bei den übrigen Versorgungen zahlten die Menschen im Schnitt 149,49 Euro dazu. Das waren knapp 8 Euro mehr als im Jahr davor.
Wie oft und wie viel Menschen dazuzahlen, hängt stark vom Hilfsmittel ab. Die durchschnittliche Aufzahlung reichte 2023 bei diesen drei Gruppen von 49,16 Euro für Brustprothesen bis 1.505,04 Euro für Hörgeräte. Bei Inkontinenzhilfen waren es 141,30 Euro. Am häufigsten zahlten Frauen mit Brustprothese dazu, nämlich in 60,54 Prozent der Fälle. Darin steckt allerdings zu einem großen Teil der Eigenanteil für einen Prothesen-BH, zu dem die Kasse nur einen Zuschuss gibt.
| Hilfsmittel | Anteil der Fälle mit Aufzahlung | Aufzahlung im Schnitt |
|---|---|---|
| Brustprothesen | 60,54 Prozent | 49,16 Euro |
| Hörgeräte | 39,50 Prozent | 1.505,04 Euro |
| Inkontinenzhilfen | 25,08 Prozent | 141,30 Euro |
| alle Hilfsmittel zusammen | 20,55 Prozent | 149,49 Euro |
Das Sanitätshaus muss den Aufpreis vorher nennen
Bevor Sie sich für ein Hilfsmittel mit Aufzahlung entscheiden, muss das Sanitätshaus Ihnen sagen, wie hoch die Mehrkosten sind. Das muss vor Ihrer Wahl passieren und nicht erst auf der Rechnung. Der Betrieb hält diese Beratung schriftlich oder elektronisch fest und lässt sie sich von Ihnen unterschreiben. Beraten muss er Sie bei jedem Hilfsmittel, beim Aufpreis kommt die Pflicht dazu, die Mehrkosten vorher zu nennen.
Wann eine Aufzahlung nicht berechtigt ist
Eine Aufzahlung ist nicht berechtigt, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft.
- Das Sanitätshaus hat Ihnen kein Modell ohne Aufzahlung gezeigt oder angeboten.
- Sie haben erst nach Ihrer Wahl oder auf der Rechnung von den Mehrkosten erfahren.
- Sie brauchen die Zusatzfunktion, für die Sie zahlen sollen, aus medizinischen Gründen. Dann gehört sie zur normalen Versorgung.
- Für Ihr Hilfsmittel gibt es einen Festbetrag, und ein Modell zu diesem Betrag wurde Ihnen verschwiegen.
Hat Ihnen das Sanitätshaus vorher ein Modell ohne Aufzahlung gezeigt?
Reicht dieses Modell für Ihren medizinischen Bedarf aus?
Dann ist die Aufzahlung in Ordnung, wenn Sie das teurere Modell freiwillig wählen. Sie zahlen nur den Unterschied zum Modell ohne Aufzahlung.
Dann ist das teurere Modell medizinisch nötig und kein Wunschmodell. Verlangen Sie es ohne Aufzahlung und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.
Fragen Sie ausdrücklich nach einem Modell ohne Aufzahlung, bevor Sie zahlen. Zeigt der Betrieb keins, schreiben Sie Ihrer Krankenkasse.
So wehren Sie sich gegen eine zu hohe Aufzahlung
- Verlangen Sie das Modell ohne Aufzahlung zur Probe, bevor über einen Aufpreis gesprochen wird.
- Lassen Sie sich die Mehrkosten schriftlich nennen, mit Modell und Betrag, bevor Sie unterschreiben.
- Prüfen Sie bei einem Hilfsmittel mit Festbetrag, ob es ein Modell genau zu diesem Betrag gibt.
- Halten Sie die Aufzahlung für unberechtigt, zahlen Sie nur unter Vorbehalt und bitten Sie Ihre Krankenkasse schriftlich um Prüfung.
- Hat der Betrieb Sie nicht vorher informiert, beschweren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Sie überwacht die Sanitätshäuser, mit denen sie Verträge hat.
Lehnt die Kasse das Hilfsmittel ganz ab, hilft keine Aufzahlung weiter. Dann ist ein Widerspruch gegen das abgelehnte Hilfsmittel der nächste Schritt.
Eine Aufzahlung in der Steuererklärung angeben
Eine Aufzahlung zählt zu Ihren Krankheitskosten. Diese können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. Das Finanzamt berücksichtigt aber nur den Teil, der über Ihrer zumutbaren Belastung liegt. Diese Grenze liegt je nach Einkünften, Familienstand und Zahl der Kinder bei 1 bis 7 Prozent Ihrer Einkünfte. Weil das Finanzamt alle Krankheitskosten eines Jahres zusammenzählt, sollten Sie auch kleine Quittungen aufheben.
Häufige Fragen
Muss ich eine Aufzahlung im Sanitätshaus akzeptieren?
Nein, eine Aufzahlung im Sanitätshaus zahlen Sie nur, wenn Sie freiwillig ein Modell wählen, das mehr kann als medizinisch nötig. Sie haben Anspruch auf ein passendes Modell ohne Aufzahlung, und das Sanitätshaus muss es Ihnen zeigen.
Was ist der Unterschied zwischen Zuzahlung und Aufzahlung bei einem Hilfsmittel?
Die Zuzahlung ist bei jedem Hilfsmittel auf Rezept fällig, die Aufzahlung nur für ein teureres Wunschmodell. Die Zuzahlung beträgt bis Ende 2026 5 bis 10 Euro und ab dem 1. Januar 2027 7,50 bis 15 Euro. Für eine Aufzahlung gibt es keine Obergrenze.
Wie hoch war die durchschnittliche Aufzahlung für Hilfsmittel 2023?
Die durchschnittliche Aufzahlung für Hilfsmittel lag 2023 bei 149,49 Euro, wenn eine Aufzahlung anfiel. Rund 80 Prozent aller Versorgungen kamen ganz ohne Aufzahlung aus. Am höchsten war der Schnitt bei Hörgeräten mit 1.505,04 Euro.
Muss mich das Sanitätshaus vor einer Aufzahlung informieren?
Ja, das Sanitätshaus muss Ihnen die Höhe der Aufzahlung nennen, bevor Sie ein teureres Modell wählen, und nicht erst auf der Rechnung. Es muss diese Beratung schriftlich festhalten und von Ihnen unterschreiben lassen.
Kann ich eine Aufzahlung für ein Hilfsmittel von der Steuer absetzen?
Ja, eine Aufzahlung für ein Hilfsmittel zählt zu den Krankheitskosten, die Sie als außergewöhnliche Belastung angeben können. Das Finanzamt berücksichtigt nur den Teil, der über Ihrer zumutbaren Belastung von 1 bis 7 Prozent der Einkünfte liegt. Heben Sie deshalb jede Quittung auf.
Was tue ich, wenn das Sanitätshaus kein Hilfsmittel ohne Aufzahlung zeigt?
Fragen Sie ausdrücklich nach einem Hilfsmittel ohne Aufzahlung und bestehen Sie darauf, es auszuprobieren. Zeigt das Sanitätshaus weiterhin keins, schreiben Sie Ihrer Krankenkasse. Sie überwacht, ob ihre Vertragspartner ihre Pflichten einhalten.
