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Muss ich für ein Hilfsmittel eine Aufzahlung zahlen?

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Nein, eine Aufzahlung zahlen Sie nur, wenn Sie bewusst ein Hilfsmittel wählen, das mehr kann als medizinisch nötig. Das Sanitätshaus muss Ihnen ein passendes Modell ohne Aufzahlung zeigen. Dann zahlen Sie nur die Zuzahlung von 5 bis 10 Euro, ab 1. Januar 2027 von 7,50 bis 15 Euro. 2023 kamen rund 80 Prozent aller Versorgungen ohne Aufzahlung aus.

Durchschnittliche Aufzahlung je Fall 2023
149,49 Euro
Sechster Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands, Stand 2024-06
Durchschnittliche Aufzahlung bei Inkontinenzhilfen 2023
141,30 Euro je Fall
Sechster Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands, Stand 2024-06
Ein einfacher grauer und ein leichter dunkelroter Rollator nebeneinander im Sanitätshaus.
Zwei Rollatoren nebeneinander, für ein Modell über dem Notwendigen zahlen Sie den Aufpreis selbst. Bild: KI generiert.

Was eine Aufzahlung von der Zuzahlung unterscheidet

Die Zuzahlung zahlen Sie bei jedem Hilfsmittel, wenn Sie ein Hilfsmittelrezept im Sanitätshaus einlösen, egal welches Modell Sie nehmen. Sie beträgt 10 Prozent des Preises, den die Kasse übernimmt, mit einer festen Unter- und Obergrenze.

Die Aufzahlung ist etwas anderes. Sie fällt nur an, wenn Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Zusatzleistung entscheiden, die über das Notwendige hinausgeht. Dann zahlen Sie den Mehrpreis selbst und auch höhere Folgekosten, die dadurch entstehen. Ein Beispiel ist eine Bandage in einer Sonderfarbe oder mit Markenlogo statt des neutralen Standardmodells, denn dafür gibt es keinen medizinischen Grund.

Für manche Hilfsmittel gibt es außerdem einen Festbetrag. Das ist ein einheitlicher Betrag, den der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen für eine Gruppe gleichwertiger Hilfsmittel festlegt. Mit diesem Betrag hat die Kasse ihre Pflicht erfüllt. Kostet Ihr Wunschmodell mehr, zahlen Sie den Unterschied selbst, und auch diesen Unterschied nennt man im Laden meist Aufzahlung.

Die Zuzahlung liegt bis Ende 2026 bei mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Ab dem 1. Januar 2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Für eine Aufzahlung gibt es dagegen keine Obergrenze.

Drei Beträge, die beim Hilfsmittel anfallen können, und wie Sie sie vermeiden.
Was Sie zahlenWann es anfälltWie vielLässt es sich vermeiden?
Zuzahlungbei jedem Hilfsmittel auf Rezept ab 18 Jahrenbis Ende 2026 5 bis 10 Euro, ab 1. Januar 2027 7,50 bis 15 Euronein, außer Sie sind von Zuzahlungen befreit
Aufzahlung für ein Wunschmodellwenn Sie ein Modell wählen, das mehr kann als nötigder Unterschied zum Modell ohne Aufzahlung, ohne Obergrenzeja, mit dem Modell ohne Aufzahlung
Unterschied zum Festbetragwenn Ihr Modell mehr kostet als der Festbetragder Unterschied zum Festbetragja, mit einem Modell zum Festbetrag

Ihr Recht auf ein Hilfsmittel ohne Aufzahlung

Sie haben immer Anspruch auf ein passendes Hilfsmittel, das Sie außer der Zuzahlung nichts kostet. Die Verträge der Krankenkassen mit den Sanitätshäusern müssen genug solcher Modelle enthalten. Dazu kommen eine Versorgung in der Nähe Ihres Wohnorts und die nötige Beratung.

Das Sanitätshaus muss Ihnen ein Modell ohne Aufzahlung zeigen, bevor über einen Aufpreis gesprochen wird. Tut es das nicht von sich aus, fragen Sie ausdrücklich danach und probieren Sie das Modell aus.

Typische Wunschmodelle sind ein besonders leichter Rollator aus Carbon, eine Sonderfarbe oder ein Zusatzpolster ohne medizinischen Grund. Das Modell ohne Aufzahlung erfüllt denselben medizinischen Zweck mit Standardmaterial und Serienausstattung. Es unterscheidet sich im Komfort oder im Aussehen, nicht in der Wirkung.

Wie hoch eine Aufzahlung 2023 im Schnitt war

2023 kamen rund 80 Prozent aller Hilfsmittelversorgungen ohne Aufzahlung aus. Das zeigt der sechste Bericht des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen über die Mehrkosten bei Hilfsmitteln. Bei den übrigen Versorgungen zahlten die Menschen im Schnitt 149,49 Euro dazu. Das waren knapp 8 Euro mehr als im Jahr davor.

Wie oft und wie viel Menschen dazuzahlen, hängt stark vom Hilfsmittel ab. Die durchschnittliche Aufzahlung reichte 2023 bei diesen drei Gruppen von 49,16 Euro für Brustprothesen bis 1.505,04 Euro für Hörgeräte. Bei Inkontinenzhilfen waren es 141,30 Euro. Am häufigsten zahlten Frauen mit Brustprothese dazu, nämlich in 60,54 Prozent der Fälle. Darin steckt allerdings zu einem großen Teil der Eigenanteil für einen Prothesen-BH, zu dem die Kasse nur einen Zuschuss gibt.

Aufzahlungen 2023 bei drei Hilfsmittelgruppen und über alle Hilfsmittel, nach dem sechsten Mehrkostenbericht der Krankenkassen.
HilfsmittelAnteil der Fälle mit AufzahlungAufzahlung im Schnitt
Brustprothesen60,54 Prozent49,16 Euro
Hörgeräte39,50 Prozent1.505,04 Euro
Inkontinenzhilfen25,08 Prozent141,30 Euro
alle Hilfsmittel zusammen20,55 Prozent149,49 Euro

Das Sanitätshaus muss den Aufpreis vorher nennen

Bevor Sie sich für ein Hilfsmittel mit Aufzahlung entscheiden, muss das Sanitätshaus Ihnen sagen, wie hoch die Mehrkosten sind. Das muss vor Ihrer Wahl passieren und nicht erst auf der Rechnung. Der Betrieb hält diese Beratung schriftlich oder elektronisch fest und lässt sie sich von Ihnen unterschreiben. Beraten muss er Sie bei jedem Hilfsmittel, beim Aufpreis kommt die Pflicht dazu, die Mehrkosten vorher zu nennen.

Wann eine Aufzahlung nicht berechtigt ist

Eine Aufzahlung ist nicht berechtigt, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft.

  • Das Sanitätshaus hat Ihnen kein Modell ohne Aufzahlung gezeigt oder angeboten.
  • Sie haben erst nach Ihrer Wahl oder auf der Rechnung von den Mehrkosten erfahren.
  • Sie brauchen die Zusatzfunktion, für die Sie zahlen sollen, aus medizinischen Gründen. Dann gehört sie zur normalen Versorgung.
  • Für Ihr Hilfsmittel gibt es einen Festbetrag, und ein Modell zu diesem Betrag wurde Ihnen verschwiegen.
Müssen Sie diese Aufzahlung zahlen?

Hat Ihnen das Sanitätshaus vorher ein Modell ohne Aufzahlung gezeigt?

Ja

Reicht dieses Modell für Ihren medizinischen Bedarf aus?

Ja

Dann ist die Aufzahlung in Ordnung, wenn Sie das teurere Modell freiwillig wählen. Sie zahlen nur den Unterschied zum Modell ohne Aufzahlung.

Nein

Dann ist das teurere Modell medizinisch nötig und kein Wunschmodell. Verlangen Sie es ohne Aufzahlung und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.

Nein

Fragen Sie ausdrücklich nach einem Modell ohne Aufzahlung, bevor Sie zahlen. Zeigt der Betrieb keins, schreiben Sie Ihrer Krankenkasse.

So wehren Sie sich gegen eine zu hohe Aufzahlung

  1. Verlangen Sie das Modell ohne Aufzahlung zur Probe, bevor über einen Aufpreis gesprochen wird.
  2. Lassen Sie sich die Mehrkosten schriftlich nennen, mit Modell und Betrag, bevor Sie unterschreiben.
  3. Prüfen Sie bei einem Hilfsmittel mit Festbetrag, ob es ein Modell genau zu diesem Betrag gibt.
  4. Halten Sie die Aufzahlung für unberechtigt, zahlen Sie nur unter Vorbehalt und bitten Sie Ihre Krankenkasse schriftlich um Prüfung.
  5. Hat der Betrieb Sie nicht vorher informiert, beschweren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Sie überwacht die Sanitätshäuser, mit denen sie Verträge hat.

Lehnt die Kasse das Hilfsmittel ganz ab, hilft keine Aufzahlung weiter. Dann ist ein Widerspruch gegen das abgelehnte Hilfsmittel der nächste Schritt.

Eine Aufzahlung in der Steuererklärung angeben

Eine Aufzahlung zählt zu Ihren Krankheitskosten. Diese können Sie in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben. Das Finanzamt berücksichtigt aber nur den Teil, der über Ihrer zumutbaren Belastung liegt. Diese Grenze liegt je nach Einkünften, Familienstand und Zahl der Kinder bei 1 bis 7 Prozent Ihrer Einkünfte. Weil das Finanzamt alle Krankheitskosten eines Jahres zusammenzählt, sollten Sie auch kleine Quittungen aufheben.

Häufige Fragen

Muss ich eine Aufzahlung im Sanitätshaus akzeptieren?

Nein, eine Aufzahlung im Sanitätshaus zahlen Sie nur, wenn Sie freiwillig ein Modell wählen, das mehr kann als medizinisch nötig. Sie haben Anspruch auf ein passendes Modell ohne Aufzahlung, und das Sanitätshaus muss es Ihnen zeigen.

Was ist der Unterschied zwischen Zuzahlung und Aufzahlung bei einem Hilfsmittel?

Die Zuzahlung ist bei jedem Hilfsmittel auf Rezept fällig, die Aufzahlung nur für ein teureres Wunschmodell. Die Zuzahlung beträgt bis Ende 2026 5 bis 10 Euro und ab dem 1. Januar 2027 7,50 bis 15 Euro. Für eine Aufzahlung gibt es keine Obergrenze.

Wie hoch war die durchschnittliche Aufzahlung für Hilfsmittel 2023?

Die durchschnittliche Aufzahlung für Hilfsmittel lag 2023 bei 149,49 Euro, wenn eine Aufzahlung anfiel. Rund 80 Prozent aller Versorgungen kamen ganz ohne Aufzahlung aus. Am höchsten war der Schnitt bei Hörgeräten mit 1.505,04 Euro.

Muss mich das Sanitätshaus vor einer Aufzahlung informieren?

Ja, das Sanitätshaus muss Ihnen die Höhe der Aufzahlung nennen, bevor Sie ein teureres Modell wählen, und nicht erst auf der Rechnung. Es muss diese Beratung schriftlich festhalten und von Ihnen unterschreiben lassen.

Kann ich eine Aufzahlung für ein Hilfsmittel von der Steuer absetzen?

Ja, eine Aufzahlung für ein Hilfsmittel zählt zu den Krankheitskosten, die Sie als außergewöhnliche Belastung angeben können. Das Finanzamt berücksichtigt nur den Teil, der über Ihrer zumutbaren Belastung von 1 bis 7 Prozent der Einkünfte liegt. Heben Sie deshalb jede Quittung auf.

Was tue ich, wenn das Sanitätshaus kein Hilfsmittel ohne Aufzahlung zeigt?

Fragen Sie ausdrücklich nach einem Hilfsmittel ohne Aufzahlung und bestehen Sie darauf, es auszuprobieren. Zeigt das Sanitätshaus weiterhin keins, schreiben Sie Ihrer Krankenkasse. Sie überwacht, ob ihre Vertragspartner ihre Pflichten einhalten.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 33 SGB V, Hilfsmittel (Absatz 1 Satz 9 und Absatz 8), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 12 SGB V, Wirtschaftlichkeitsgebot (Absatz 2, Festbetrag), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 36 SGB V, Festbeträge für Hilfsmittel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 127 SGB V, Verträge (Absatz 1, 5 und 7), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Sechster Bericht über die Entwicklung der Mehrkosten bei Versorgungen mit Hilfsmitteln, Berichtszeitraum 2023, GKV-Spitzenverband,
  6. § 33 EStG, Außergewöhnliche Belastungen (Absatz 3: zumutbare Belastung), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Hilfsmittel: wer trägt welche Kosten?, Verbraucherzentrale,
  8. § 61 SGB V, Zuzahlungen (Fassung bis 31. Dezember 2026), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 228 (neue Zuzahlung ab 1. Januar 2027, Verbrauchshilfsmittel höchstens 15 Euro im Monat), Bundesgesetzblatt, recht.bund.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Jede Zahl in den Ratgebern ist mit einer Quelle belegt, die am Ende des Artikels steht. Name, Adresse und Kontaktdaten der Sanitätshäuser stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.