Sanitätshäuser-Liste

Ratgeber

Hilfsmittel mit privater Krankenversicherung und Beihilfe

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Mit privater Krankenversicherung zahlen Sie ein Hilfsmittel meist zuerst selbst und reichen die Rechnung danach ein. Was zurückkommt, steht in Ihrem Tarif. Kostet das Hilfsmittel mehr als 2.000 Euro, muss Ihr Versicherer vorab innerhalb von 4 Wochen sagen, ob er zahlt. Beihilfe beantragen Sie beim Bund innerhalb von 3 Jahren nach dem Rechnungsdatum.

Auskunft des Versicherers ab
über 2.000 Euro Kosten
§ 192 Absatz 8 VVG, Stand 22. September 2026
Frist für die Antwort
4 Wochen, eilig 2 Wochen
§ 192 Absatz 8 VVG, Stand 22. September 2026
Frist für den Beihilfeantrag
3 Jahre nach Rechnungsdatum
§ 54 Absatz 1 BBhV, Stand 22. September 2026
Ein Schreibtisch mit Mappe und Taschenrechner, daneben lehnen zwei Unterarmgehstützen.
Unterlagen und Taschenrechner, denn privat Versicherte reichen die Rechnung selbst ein. Bild: KI generiert.

Warum Sie mit privater Versicherung zuerst selbst zahlen

Bei der gesetzlichen Krankenkasse rechnet das Sanitätshaus direkt mit der Kasse ab. In der privaten Krankenversicherung ist das anders. Sie kaufen das Hilfsmittel selbst, bezahlen die Rechnung und reichen sie danach bei Ihrem Versicherer ein. Das heißt Kostenerstattung. Wie viel Sie zurückbekommen, steht in Ihrem Vertrag und nicht im Gesetz.

Für Beamtinnen und Beamte gilt das ebenso. Sie bekommen einen Teil von der Beihilfe, also vom Dienstherrn, und den Rest meist von einer privaten Versicherung. Beide prüfen getrennt, ob und wie viel sie zahlen. Sie stellen deshalb zwei Anträge. Schicken Sie beiden Stellen das Angebot des Sanitätshauses, dann geht es schneller.

Lesen Sie die Bedingungen Ihres Tarifs, bevor Sie ein teures Hilfsmittel bestellen. Ein Anruf beim Versicherer oder bei der Beihilfestelle vorher ist meist schneller geklärt als ein Streit über eine Rechnung, die Sie schon bezahlt haben.

Was Ihr Tarif für Hilfsmittel erstattet

Wie viel Ihr Versicherer zahlt, hängt vor allem von der Liste der Hilfsmittel in Ihrem Tarif ab. Fachleute sprechen von einem offenen oder geschlossenen Hilfsmittelkatalog.

Zwei Arten von Hilfsmittellisten in Tarifen der privaten Krankenversicherung.
Art der ListeWas erstattet wirdWas das für Sie heißt
Geschlossene Listenur die Hilfsmittel, die der Tarif einzeln aufzähltEin Hilfsmittel, das nicht auf der Liste steht, wird meist gar nicht erstattet.
Offene Listegrundsätzlich jedes Hilfsmittel, das medizinisch nötig ist und ärztlich verordnet wurdeSie haben mehr Spielraum, der Versicherer prüft aber oft, ob der Preis angemessen ist.

Prüfen Sie deshalb die Bedingungen und nicht nur den Werbesatz, Hilfsmittel seien eingeschlossen. Lesen Sie auch die Ausschlüsse. Oft nicht erstattet werden besonders leichte Ausführungen ohne medizinischen Vorteil, Sonderausführungen nur für das Aussehen oder ein zweites Hilfsmittel für denselben Zweck.

Manche Versicherer arbeiten mit bestimmten Sanitätshäusern zusammen. Kaufen Sie woanders, kann das die Erstattung erschweren, auch wenn Ihr Tarif das Hilfsmittel abdeckt.

Ab 2.000 Euro muss der Versicherer vorab antworten

Vor einem teuren Hilfsmittel können Sie schriftlich fragen, ob Ihr Versicherer zahlt. Kostet die Behandlung voraussichtlich mehr als 2.000 Euro, muss er Ihnen antworten. Er hat dafür 4 Wochen Zeit, und 2 Wochen, wenn es eilt. Die Frist beginnt, wenn Ihre Anfrage bei ihm eingeht.

Antwortet der Versicherer nicht rechtzeitig, gilt das Hilfsmittel als medizinisch notwendig, bis er das Gegenteil beweist. Im Streit müssen dann nicht Sie beweisen, dass Sie es brauchen, sondern der Versicherer muss das Gegenteil zeigen.

Sollten Sie vorab fragen?

Kostet das Hilfsmittel voraussichtlich mehr als 2.000 Euro?

Ja

Ist die Versorgung eilig, etwa weil die Entlassung aus dem Krankenhaus kurz bevorsteht?

Ja

Fragen Sie sofort schriftlich. Der Versicherer muss dann innerhalb von 2 Wochen antworten.

Nein

Fragen Sie vor der Bestellung schriftlich und warten Sie die 4 Wochen ab, bevor Sie bezahlen.

Nein

Ein gesetzliches Recht auf Auskunft haben Sie dann nicht. Fragen Sie trotzdem vorher formlos nach, um späteren Streit zu vermeiden.

Ein Beispiel zeigt den Nutzen. Sie fragen vorab nach einer Handprothese mit Motor für rund 30.000 Euro, und der Versicherer antwortet nicht in 4 Wochen. Dann müssen Sie später nicht mehr beweisen, dass Sie die Prothese brauchen.

Was die Beihilfe des Bundes für Hilfsmittel zahlt

Für Beamtinnen und Beamte des Bundes steht in einer Liste der Beihilfeverordnung, welche Hilfsmittel die Beihilfe zahlt. Für manche Hilfsmittel nennt sie Höchstbeträge. Für Hörgeräte sind es ab 15 Jahren 1.500 Euro je Ohr, für ein Elektromobil 2.500 Euro. Was darüber liegt, zahlen Sie selbst.

Wie viel Prozent die Beihilfe übernimmt, hängt von Ihrer Lage ab. Beihilfeberechtigte bekommen in der Regel 50 Prozent, mit zwei oder mehr Kindern 70 Prozent. Versorgungsempfänger, also Pensionärinnen und Pensionäre, bekommen 70 Prozent, Kinder und Waisen 80 Prozent.

So viel Prozent der Kosten zahlt die Beihilfe des Bundes.
WerAnteil der Beihilfe
Beihilfeberechtigte Person50 Prozent
Beihilfeberechtigte Person mit zwei oder mehr Kindern70 Prozent
Versorgungsempfänger, also Pensionärinnen und Pensionäre70 Prozent
Ehepartner, die mitberücksichtigt werden70 Prozent
Kinder und Waisen80 Prozent

Bei Hilfsmitteln zieht die Beihilfestelle außerdem einen Eigenanteil ab. Er beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Bei Verbrauchsmaterial sind es höchstens 10 Euro für den ganzen Monat. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt dieser Eigenanteil.

So bekommen Sie das Geld für Ihr Hilfsmittel zurück

  1. Lassen Sie sich vom Sanitätshaus ein Angebot mit genauer Bezeichnung des Hilfsmittels geben.
  2. Fragen Sie bei größeren Beträgen vorher schriftlich beim Versicherer oder bei der Beihilfestelle nach.
  3. Bezahlen Sie die Rechnung, wenn Sie nichts anderes mit dem Sanitätshaus vereinbart haben.
  4. Reichen Sie Rechnung, Rezept und, falls vorhanden, die Antwort des Versicherers zusammen ein.
  5. Stellen Sie den Antrag auf Beihilfe beim Bund innerhalb von 3 Jahren nach dem Rechnungsdatum. Danach gibt es keine Beihilfe mehr.

Diese Reihenfolge schützt Sie zweimal. Das Angebot vorab verhindert eine böse Überraschung bei der Höhe der Erstattung. Die schriftliche Anfrage ist Ihr Beleg, falls es später Streit gibt. Ob ein Sanitätshaus für ein bestimmtes Modell einen Aufpreis verlangt, erklärt der Ratgeber zur Aufzahlung im Sanitätshaus.

Was Sie tun, wenn der Versicherer nicht zahlt

Zahlt Ihr privater Versicherer nicht oder zu wenig, haben Sie mehrere Wege.

  • Der Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung schlichtet den Streit kostenfrei.
  • Eine Beschwerde bei der Finanzaufsicht BaFin wirkt auf das Verhalten des Versicherers allgemein, bringt Ihnen aber nicht sicher Geld im Einzelfall.
  • Eine Klage führen Sie vor dem Zivilgericht, weil es um einen privaten Vertrag geht.
  • Bei der Beihilfe legen Sie Widerspruch gegen den Bescheid ein und klagen, falls nötig, vor dem Verwaltungsgericht.

Der Ombudsmann kostet Sie nichts und arbeitet schriftlich. Eine Klage vor dem Zivil- oder Verwaltungsgericht kann dagegen Geld kosten, wenn Sie verlieren. Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist das anders, wie der Ratgeber zum Widerspruch gegen ein abgelehntes Hilfsmittel zeigt.

Häufige Fragen

Muss ich ein Hilfsmittel mit privater Krankenversicherung zuerst selbst bezahlen?

Ja, mit privater Krankenversicherung zahlen Sie ein Hilfsmittel in der Regel zuerst selbst. Danach reichen Sie die Rechnung ein, und der Versicherer erstattet, was Ihr Tarif vorsieht. Manche Sanitätshäuser rechnen nach einer schriftlichen Abtretung auch direkt ab.

Was ist ein offener und ein geschlossener Hilfsmittelkatalog?

Ein geschlossener Hilfsmittelkatalog erstattet nur die Hilfsmittel, die Ihr Tarif einzeln aufzählt. Ein offener Hilfsmittelkatalog erstattet grundsätzlich jedes Hilfsmittel, das medizinisch nötig ist und ärztlich verordnet wurde. Der Versicherer prüft dann oft, ob der Preis angemessen ist.

Ab welchem Betrag muss mein privater Krankenversicherer vorab Auskunft geben?

Ihr privater Krankenversicherer muss vorab Auskunft geben, wenn die Kosten voraussichtlich über 2.000 Euro liegen. Er hat dafür 4 Wochen Zeit, bei einem eiligen Fall 2 Wochen. Fragen Sie schriftlich.

Was passiert, wenn mein privater Krankenversicherer nicht rechtzeitig antwortet?

Antwortet Ihr privater Krankenversicherer nicht rechtzeitig, gilt das Hilfsmittel als medizinisch notwendig, bis er das Gegenteil beweist. Sie müssen die Notwendigkeit dann im Streit nicht mehr selbst beweisen.

Wie lange habe ich Zeit für einen Beihilfeantrag für ein Hilfsmittel?

Für einen Beihilfeantrag beim Bund haben Sie 3 Jahre nach dem Rechnungsdatum Zeit. Danach gibt es keine Beihilfe mehr. Die Bundesländer können eigene Fristen haben.

Was tue ich, wenn meine private Krankenversicherung ein Hilfsmittel nicht zahlt?

Zahlt Ihre private Krankenversicherung ein Hilfsmittel nicht, können Sie den Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung kostenfrei einschalten. Sie können sich auch bei der Finanzaufsicht beschweren oder vor dem Zivilgericht klagen. Bei der Beihilfe legen Sie Widerspruch ein.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 192 VVG, Krankheitskostenversicherung (Absatz 8: Auskunftsanspruch), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 25 BBhV, Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Anlage 11 BBhV, beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 46 BBhV, Bemessungssatz, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 49 BBhV, Eigenbehalte, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 54 BBhV, Antragsfrist, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Offener Hilfsmittelkatalog in der PKV, alle Infos, versicherungenmitkopf.de,
  8. Ablauf des Verfahrens, Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Jede Zahl in den Ratgebern ist mit einer Quelle belegt, die am Ende des Artikels steht. Name, Adresse und Kontaktdaten der Sanitätshäuser stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Sanitätshaus oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.