Glossar
Pflegegrad
Der Pflegegrad zeigt, wie selbstständig ein Mensch noch ist. Es gibt 5 Pflegegrade, und der Medizinische Dienst ermittelt sie nach Punkten aus sechs Lebensbereichen.
- Begriff
- Pflegegrad
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Geprüft werden Beweglichkeit, Denken und Sprechen, Verhalten und Psyche, Selbstversorgung, der Umgang mit Krankheitsfolgen und die Gestaltung des Alltags.
Für Pflegehilfsmittel reicht schon Pflegegrad 1. Das Pflegegeld gibt es dagegen erst ab Pflegegrad 2.
Siehe auch
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
- Paragraf 28a SGB XI, Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Jede Zahl in den Ratgebern ist mit einer Quelle belegt, die am Ende des Artikels steht. Name, Adresse und Kontaktdaten der Sanitätshäuser stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.