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Glossar

Pflegegrad

Der Pflegegrad zeigt, wie selbstständig ein Mensch noch ist. Es gibt 5 Pflegegrade, und der Medizinische Dienst ermittelt sie nach Punkten aus sechs Lebensbereichen.

Begriff
Pflegegrad
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Geprüft werden Beweglichkeit, Denken und Sprechen, Verhalten und Psyche, Selbstversorgung, der Umgang mit Krankheitsfolgen und die Gestaltung des Alltags.

Für Pflegehilfsmittel reicht schon Pflegegrad 1. Das Pflegegeld gibt es dagegen erst ab Pflegegrad 2.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 15 SGB XI, Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Paragraf 28a SGB XI, Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Jede Zahl in den Ratgebern ist mit einer Quelle belegt, die am Ende des Artikels steht. Name, Adresse und Kontaktdaten der Sanitätshäuser stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.