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Glossar

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Einmalartikel für die Pflege zu Hause, etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel. Die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 42 Euro im Monat, ohne Zuzahlung und ohne Rezept.

Begriff
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Die 42 Euro gelten seit dem 1. Januar 2025, vorher waren es 40 Euro. Sie brauchen einen anerkannten Pflegegrad, schon Pflegegrad 1 reicht, und einen Antrag bei der Pflegekasse.

Der Betrag gilt für jeden Monat einzeln. Was Sie in einem Monat nicht verbrauchen, zahlt die Pflegekasse nicht aus.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: diese Regeln sollten Sie kennen, Verbraucherzentrale,
  3. Fortschreibung der Produktgruppe 54 Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel vom 19.03.2025, Leistungsrechtliche Hinweise, GKV-Spitzenverband,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Jede Zahl in den Ratgebern ist mit einer Quelle belegt, die am Ende des Artikels steht. Name, Adresse und Kontaktdaten der Sanitätshäuser stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.