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Glossar

Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel sind Geräte, die Sie lange nutzen und die die Pflege zu Hause erleichtern, etwa ein Pflegebett oder eine Aufrichthilfe. Die Pflegekasse überlässt sie meist leihweise.

Begriff
Technische Pflegehilfsmittel
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent dazu, höchstens 25 Euro je Gerät. Für Geräte, die auch der Gesundheit dienen, wie Pflegebett, Badewannenlifter oder Rollstuhl, gilt die niedrigere Zuzahlung der Krankenkasse: bis Ende 2026 höchstens 10 Euro, ab 2027 höchstens 15 Euro.

Lehnen Sie ein Leihgerät ohne zwingenden Grund ab, zahlen Sie das Gerät ganz selbst. Die Pflegekasse schließt für diese Geräte Verträge mit Sanitätshäusern.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Paragraf 78 SGB XI, Verträge über Pflegehilfsmittel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Richtlinien zur Festlegung der doppelfunktionalen Hilfsmittel, Fassung vom 24. Juni 2020, Anlage 1, GKV-Spitzenverband,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Jede Zahl in den Ratgebern ist mit einer Quelle belegt, die am Ende des Artikels steht. Name, Adresse und Kontaktdaten der Sanitätshäuser stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.