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Orthopädische Schuhe von der Krankenkasse, was Sie zahlen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Für ein Paar orthopädische Maßschuhe von der Krankenkasse zahlen Erwachsene bis zu 76 Euro Eigenanteil und 10 Euro Zuzahlung. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Zuzahlung auf höchstens 15 Euro. Die Kasse zahlt Maßschuhe, wenn Ihr Fuß so verändert ist, dass weder normale Schuhe noch Einlagen oder eine Änderung am Schuh reichen.

Eigenanteil Straßenschuhe, Erwachsene
bis zu 76 Euro je Paar
IKK Brandenburg und Berlin, Maßschuhe und Schuhzurichtungen, Stand 22. September 2026
Zuzahlung je Paar bis Ende 2026
10 Euro
IKK Brandenburg und Berlin, Maßschuhe und Schuhzurichtungen, Stand 22. September 2026
Neue Straßenschuhe frühestens nach
2 Jahren
IKK Brandenburg und Berlin, Maßschuhe und Schuhzurichtungen, Stand 22. September 2026
Ein Paar handgefertigte orthopädische Lederschuhe auf einer Werkbank mit Leisten und Werkzeug.
Orthopädische Maßschuhe entstehen auf einem eigenen Leisten in der Werkstatt. Bild: KI generiert.

Wann zahlt die Krankenkasse orthopädische Maßschuhe?

Die Krankenkasse zahlt orthopädische Maßschuhe, wenn Ihr Fuß in Form, Funktion oder Belastbarkeit stark verändert ist. Weder normale Schuhe noch Einlagen oder eine Änderung am Schuh reichen dann, damit Sie gut gehen können. Ein Maßschuh wird von Hand nach Ihren Maßen gebaut. Er entsteht über einem Leisten, einem Modell Ihres Fußes.

Oft reichen zuerst Einlagen auf Rezept oder eine Zurichtung. Eine Zurichtung ist eine Änderung an einem normalen Schuh, etwa eine Erhöhung von Schuhabsatz oder Sohle. Auch eine Ballenrolle unter der Sohle gehört dazu, mit der Sie leichter abrollen. Die Zurichtung ist der häufigere und günstigere Weg.

Typische Gründe für Maßschuhe sind ein ausgeprägter Spitzfuß, bei dem die Ferse den Boden nicht mehr normal berührt, oder ein Klumpfuß. Auch ein Unterschied in der Beinlänge von mehreren Zentimetern oder eine Teilamputation am Fuß kann Maßschuhe nötig machen. Ein normaler Schuh würde dann nicht passen oder genau dort drücken, wo der Fuß schon überlastet ist.

  • Ihre Ärztin hat eine Fehlform oder Einschränkung des Fußes festgestellt, die ein normaler Schuh nicht mehr ausgleicht.
  • Ein Orthopädieschuhtechniker hat geprüft, dass weder ein normaler Schuh noch Einlagen reichen.
  • Der Betrieb, der die Maßschuhe baut, hat einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse.
  • Auf dem Rezept steht, ob Sie Maßschuhe oder eine Zurichtung am normalen Schuh bekommen.

Warum Sie für Maßschuhe einen Eigenanteil zahlen

Ein Maßschuh ersetzt einen normalen Schuh, den Sie sonst selbst gekauft hätten. Die Kasse zahlt deshalb nur den medizinischen Teil. Den Anteil für einen normalen Schuh zahlen Sie selbst, das ist der Eigenanteil. Er kommt zur Zuzahlung von 10 Euro je Paar dazu, ab dem 1. Januar 2027 sind es höchstens 15 Euro.

Der Eigenanteil liegt je Paar zwischen 0 Euro für Interimsschuhe und 76 Euro für Straßenschuhe ab 16 Jahren. Ab 16 Jahren zahlen Sie für Hausschuhe 40 Euro, für Sportschuhe 31 Euro und für Badeschuhe 14 Euro. Kinder unter 16 Jahren zahlen für Straßenschuhe 45 Euro und für Haus- oder Sportschuhe je 20 Euro.

Eigenanteil je Paar orthopädische Schuhe nach Schuhart und Alter, Stand März 2022, zusätzlich zur Zuzahlung
SchuhartKinder unter 16 JahrenAb 16 Jahren
Straßenschuhe45 Euro76 Euro
Hausschuhe20 Euro40 Euro
Sportschuhe20 Euro31 Euro
Badeschuhe14 Euro14 Euro
Interimsschuhe0 Euro0 Euro

Interimsschuhe sind Schuhe für eine Übergangszeit, etwa in der Reha oder bis die Maßschuhe fertig sind. Für sie zahlen Sie weder Eigenanteil noch Zuzahlung.

Den Eigenanteil zahlen Sie auch dann, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung, den Eigenanteil aber schon. Beides zahlen Sie meist direkt beim Betrieb, wenn Sie die Schuhe abholen. Fragen Sie deshalb vor der Anfertigung nach der Summe, die Sie selbst tragen.

Welche orthopädischen Schuhe Ihnen zustehen

Bei der ersten Versorgung bekommen Sie ein Paar orthopädische Straßenschuhe und ein Paar Hausschuhe. Haben Sie die Straßenschuhe 4 Wochen ohne Probleme getragen, steht Ihnen ein zweites Paar zum Wechseln zu. Bade- oder Sportschuhe zahlt die Kasse, wenn sie medizinisch nötig sind, etwa für regelmäßigen Reha-Sport. So regelt es zum Beispiel die IKK Brandenburg und Berlin.

  • Ein Paar Straßenschuhe und ein Paar Hausschuhe bei der ersten Versorgung.
  • Ein zweites Paar Straßenschuhe, wenn das erste 4 Wochen gut gepasst hat.
  • Bade- oder Sportschuhe, wenn sie medizinisch nötig sind.
  • Interimsschuhe für die Übergangszeit, ohne Eigenanteil.

Neue Straßenschuhe gibt es nach 2 Jahren, neue Hausschuhe nach 4 Jahren. Passt ein Schuh vorher nicht mehr, kann Ihre Ärztin früher neue Schuhe begründen. Für Zurichtungen zahlt die IKK Brandenburg und Berlin bei der ersten Versorgung 3 Paar, danach höchstens 2 Paar im Jahr.

Reparaturen wegen normaler Abnutzung zahlen Sie selbst, etwa an Schuhabsatz und Laufsohle oder neue Schnürsenkel. Geht ein Schuh wegen eines Fehlers bei der Herstellung kaputt, fällt das unter die Gewährleistung des Betriebs, der ihn gebaut hat.

Braucht nur ein Fuß einen Maßschuh, kann der Betrieb den Schuh für den anderen Fuß im Aussehen angleichen. So sehen beide Schuhe von außen möglichst gleich aus.

Wann eine Zurichtung statt Maßschuhen reicht

Ob eine Zurichtung am normalen Schuh reicht oder Sie Maßschuhe brauchen, entscheidet Ihre Ärztin zusammen mit dem Orthopädieschuhtechniker. Das ist der Handwerker, der Maßschuhe und Einlagen baut. Beide schauen sich an, wie Ihr Fuß geformt ist und wie er belastet wird.

Zurichtung am normalen Schuh oder Maßschuh

Passt Ihr Fuß in einen normalen Schuh, wenn dieser geändert wird, etwa mit einer Erhöhung?

Ja

Eine Zurichtung am normalen Schuh reicht. Sie zahlen dafür nur die Zuzahlung und keinen Eigenanteil.

Nein

Ist Ihr Fuß so verändert, dass auch ein geänderter normaler Schuh nicht richtig sitzt?

Ja

Sie brauchen Maßschuhe nach eigenem Leisten. Dafür zahlen Sie zur Zuzahlung den Eigenanteil.

Nein

Zuerst probiert der Betrieb eine stärkere Änderung an einem normalen Schuh aus.

Für eine Zurichtung zahlen Sie 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Paar. Ab dem 1. Januar 2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Einen Eigenanteil zahlen Sie für eine Zurichtung nicht.

Wie lange es bis zu Ihren Maßschuhen dauert

Vom Rezept bis zu den fertigen Maßschuhen vergehen oft mehrere Wochen, weil der Leisten eigens für Sie gebaut wird. Bei Einlagen oder einfachen Orthesen geht es schneller.

  1. Ihre Ärztin untersucht den Fuß, stellt die Diagnose und schreibt Maßschuhe oder eine Zurichtung auf ein Rezept.
  2. Der Orthopädieschuhtechniker vermisst Ihren Fuß und baut einen eigenen Leisten.
  3. Der Betrieb schickt einen Kostenvoranschlag an Ihre Kasse und wartet auf ihre Zusage.
  4. Nach der Zusage fertigt der Betrieb die Schuhe über Ihrem Leisten.
  5. Sie probieren die Schuhe an. Der Techniker prüft, wie sie sitzen, wie Sie abrollen und wie sich der Druck verteilt.
  6. Ihre Ärztin prüft die fertigen Maßschuhe und bestätigt, dass sie ihren Zweck erfüllen.

Der Kostenvoranschlag ist eine Aufstellung der Kosten. Die Kasse prüft dann oft, ob nicht doch ein normaler Schuh mit Zurichtung reicht. Eine gute Begründung hilft ihr dabei, etwa mit den bisherigen Versuchen, die nicht gereicht haben. Fehlt sie, fragt die Kasse fast immer nach.

Die Kasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden, mit einem Gutachten innerhalb von 5 Wochen. Entscheidet sie nicht rechtzeitig und nennt Ihnen keinen Grund dafür, gilt Ihr Antrag als genehmigt.

Was nach einem Arbeitsunfall oder bei Diabetes gilt

Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit zahlt oft die Berufsgenossenschaft statt der Krankenkasse. Bei der ersten Ausstattung mit orthopädischen Schuhen zahlen Sie dann keinen Eigenanteil. Bei späteren Paaren kann ein Eigenanteil anfallen.

Lehnt Ihre Kasse Maßschuhe ab, obwohl normale Schuhe und Zurichtungen erkennbar nicht reichen, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind, wie Sie ihn begründen.

Haben Sie Diabetes und spüren Druck am Fuß schlechter, gelten andere Regeln. Dann sind meist eine diabetesadaptierte Fußbettung und ein Schutzschuh die erste Wahl.

Häufige Fragen

Muss ich für orthopädische Maßschuhe etwas dazuzahlen?

Ja, für orthopädische Maßschuhe zahlen Erwachsene bis zu 76 Euro Eigenanteil je Paar Straßenschuhe. Dazu kommt die Zuzahlung von 10 Euro je Paar, ab dem 1. Januar 2027 höchstens 15 Euro. Den Eigenanteil zahlen Sie auch, wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind.

Wie oft bekomme ich neue orthopädische Maßschuhe?

Neue orthopädische Straßenschuhe stehen Ihnen nach 2 Jahren zu, neue Hausschuhe nach 4 Jahren. So regelt es etwa die IKK Brandenburg und Berlin. Passen die Schuhe vorher nicht mehr, kann Ihre Ärztin früher neue begründen.

Zahlt die Krankenkasse auch orthopädische Hausschuhe und Sportschuhe?

Ja, zur ersten Ausstattung mit Maßschuhen gehört ein Paar orthopädische Hausschuhe. Sport- oder Badeschuhe zahlt die Kasse, wenn sie medizinisch nötig sind. Für jede Schuhart gilt ein eigener Eigenanteil, ab 16 Jahren zwischen 14 und 40 Euro.

Was kostet eine Zurichtung am normalen Schuh?

Für eine Zurichtung am normalen Schuh zahlen Sie nur die Zuzahlung, keinen Eigenanteil. Das sind 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Paar. Ab dem 1. Januar 2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro.

Zahlen Kinder für orthopädische Schuhe weniger als Erwachsene?

Ja, Kinder unter 16 Jahren zahlen für orthopädische Straßenschuhe 45 statt 76 Euro Eigenanteil. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen außerdem keine Zuzahlung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 33 SGB V, Hilfsmittel (Absatz 1 Satz 1, Ausschluss von Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Paragraf 61 SGB V, Zuzahlungen (Fassung bis 31. Dezember 2026), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Paragraf 31 SGB VII, Hilfsmittel in der gesetzlichen Unfallversicherung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Maßschuhe und Schuhzurichtungen, Leistungsumfang, Eigenanteil und Fristen, IKK Brandenburg und Berlin,
  5. Orthopädisches Schuhwerk, Eigenanteil nach Schuhtyp und Alter, Infothek Gesundheit,
  6. Produktgruppe 31, Schuhe, Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, GKV-Spitzenverband,
  7. Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 20. Februar 2025, in Kraft seit 16. Mai 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.