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Wann zahlt die Krankenkasse ein Elektromobil?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Die Krankenkasse zahlt ein Elektromobil, wenn Sie wegen einer Gehbehinderung die Wege draußen nicht mehr schaffen und ein Rollator oder Rollstuhl nicht reicht. Sie müssen das Gerät sicher steuern können und einen trockenen, abschließbaren Platz mit Steckdose haben. Sie zahlen höchstens 10 Euro dazu, ab dem 1. Januar 2027 höchstens 15 Euro.

Elektromobil-Zuzahlung bis Ende 2026
höchstens 10 Euro
§ 61 Satz 1 SGB V in Verbindung mit § 33 Absatz 8 Satz 1 SGB V, Stand 22. September 2026
Höchstgeschwindigkeit eines Kassen-Elektromobils
6 Kilometer pro Stunde
Hilfsmittelverzeichnis, Fortschreibung der Produktgruppe 18 vom 19.02.2024, Produktuntergruppe 18.51.05 Elektromobile, Stand 19. Februar 2024
Ein rotes Elektromobil mit vier Rädern am Rand einer ruhigen Wohnstraße.
Ein Elektromobil mit vier Rädern für Wege, die zu Fuß zu weit sind. Bild: KI generiert.

Was ein Elektromobil von einem Elektrorollstuhl unterscheidet

Ein Elektromobil, auch Seniorenmobil oder Scooter genannt, lenken Sie mit beiden Händen über eine Lenksäule, ähnlich wie ein Fahrrad. Einen Elektrorollstuhl steuern Sie meist mit einem kleinen Hebel, dem Joystick, und einer Hand. Er ist schmaler gebaut.

Ein Elektromobil ist für draußen gedacht. An einen Tisch heranfahren können Sie damit nicht, und durch Türen, die man von Hand öffnet, kommen Sie meist nur mit Hilfe. Ein Elektrorollstuhl eignet sich dagegen für drinnen und draußen.

Ein Elektromobil passt zu Ihnen, wenn Sie in der Wohnung noch ein paar Schritte gehen und stehen können, draußen aber nicht mehr weit kommen. Können Sie auch zu Hause nicht mehr gehen, brauchen Sie meist einen Elektrorollstuhl.

Diese 5 Voraussetzungen prüft die Kasse beim Elektromobil

  • Ihre Beine sind so geschädigt, dass Sie nur noch wenige Schritte gehen können, etwa nach einer Amputation, einer Verletzung oder bei einer Erkrankung von Muskeln, Knochen oder Nerven.
  • Ein Rollator oder ein Rollstuhl, den Sie mit den Händen antreiben, reicht für Ihre Wege draußen nicht mehr.
  • Sie können Arme und Hände so bewegen, dass Sie das Elektromobil sicher lenken.
  • Sie sehen, hören und orientieren sich gut genug, um im Straßenverkehr aufmerksam und sicher zu fahren.
  • Sie haben einen trockenen, abschließbaren Abstellplatz mit Steckdose, an dem Sie den Akku laden können.

Den Abstellplatz prüft das Sanitätshaus, bevor es das Elektromobil liefert. Fehlt er, kann die Kasse ablehnen, auch wenn Sie das Gerät aus medizinischer Sicht brauchen.

Einen Pflegegrad brauchen Sie für ein Elektromobil nicht. Es ist ein Hilfsmittel der Krankenkasse, genau wie ein Rollator.

Diese 4 Arten von Elektromobilen zahlt die Kasse

Alle Elektromobile, die die Kasse bezahlt, fahren höchstens 6 Kilometer pro Stunde und tragen mindestens 100 Kilogramm. Für Menschen mit mehr Gewicht gibt es verstärkte Modelle. Sie tragen mehr als 160 und bis zu 200 Kilogramm.

Die vier Arten von Elektromobilen, die die Krankenkassen bezahlen.
BauartTrägtBesonderheit
3 Rädermindestens 100 Kilogrammsehr wendig, kippt aber leichter als ein Modell mit 4 Rädern
4 Rädermindestens 100 Kilogrammsteht sicherer als ein Modell mit 3 Rädern
4 Räder, verstärktmehr als 160 bis 200 KilogrammSitzbreite lässt sich bis 70 Zentimeter einstellen
4 Räder, zerlegbarmindestens 100 Kilogrammlässt sich zerlegen oder falten, die Vorderräder drehen in alle Richtungen

Jedes dieser Elektromobile hat eine Feststellbremse, eine Betriebsbremse und Licht nach den Regeln für den Straßenverkehr. Dazu kommen ein Rückspiegel und eine Anzeige, wie voll der Akku ist. Ein Ladegerät gehört immer zur Lieferung.

Welches Modell Sie bekommen, hängt von Ihrem Körpergewicht und Ihrer Wohnung ab. Es hängt auch davon ab, ob Sie mit dem Elektromobil im Bus mitfahren wollen.

Warum die Kasse oft einen Elektrorollstuhl vorzieht

Brauchen Sie drinnen und draußen Hilfe, bewilligt die Kasse eher einen Elektrorollstuhl. Er deckt beides mit einem Gerät ab. Die Kasse muss wirtschaftlich handeln und zahlt deshalb nicht zwei Geräte, wenn eines reicht.

Maßstab sind die Wege in der Nähe Ihrer Wohnung, etwa zum Einkaufen, zur Arztpraxis und zur Apotheke. Das Bundessozialgericht meint damit den Umkreis, den ein Mensch ohne Behinderung üblicherweise zu Fuß erreicht. Für einen Rollstuhl auf Rezept gilt derselbe Maßstab.

Elektromobil oder Elektrorollstuhl?

Können Sie in der Wohnung noch ein paar Schritte gehen?

Ja

Schaffen Sie die Wege draußen auch mit Rollator nicht mehr?

Ja

Dann kommt ein Elektromobil in Frage. Drinnen nutzen Sie weiter Ihren Rollator oder Rollstuhl.

Nein

Dann zahlt die Kasse derzeit kein Gerät mit Motor. Lassen Sie prüfen, ob ein besser eingestellter Rollator reicht.

Nein

Dann prüft die Kasse meist einen Elektrorollstuhl. Er hilft Ihnen drinnen und draußen.

Was Sie für ein Elektromobil von der Kasse zahlen

Für ein Elektromobil auf Rezept zahlen Sie 10 Prozent des Preises dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 sind es mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Einen festen Höchstpreis für Elektromobile gibt es nicht. Die Kasse zahlt den Preis, den sie mit dem Sanitätshaus vereinbart hat.

Wollen Sie ein Modell mit mehr Reichweite oder mehr Ausstattung als nötig, zahlen Sie den Aufpreis selbst. Fehlt die medizinische Voraussetzung, bleibt nur der Kauf aus eigener Tasche.

Was mit dem Elektromobil im Straßenverkehr gilt

Ein Elektromobil von der Kasse fährt höchstens 6 Kilometer pro Stunde. Bei diesem Tempo brauchen Sie keinen Führerschein und keine Versicherung mit eigenem Kennzeichen.

Sie dürfen auf der Straße fahren, aber nicht auf der Autobahn oder der Kraftfahrstraße. Fahren Sie nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit, dürfen Sie auch auf den Gehweg und in die Fußgängerzone. Dort gelten für Sie die Regeln für Fußgänger, zum Beispiel die Fußgängerampel.

Im Linienbus dürfen Sie nur mit einem Elektromobil mitfahren, das dafür freigegeben ist. Das zeigt ein Siegel am Gerät. Grundlage ist ein Erlass der Bundesländer vom 15. März 2017. Sagen Sie dem Sanitätshaus vorher, wenn Sie Bus fahren wollen.

Wer Reparatur und Akku beim Elektromobil bezahlt

Nach der Lieferung zahlt die Kasse weiter. Nötige Reparaturen, ein Ersatz und Wartungen für Ihre Sicherheit gehören dazu. Lädt der Akku nicht mehr oder ist ein Bremshebel kaputt, zahlt das die Kasse, wenn Sie das Elektromobil auf Rezept bekommen haben.

Melden Sie Schäden bei dem Sanitätshaus, das das Elektromobil geliefert hat. Es muss Personal und Werkstatt für Reparatur, Wartung und die vorgeschriebenen Prüfungen bereithalten. Wechseln Sie den Akku nicht auf eigene Faust. Sonst zahlt die Kasse eine spätere Reparatur vielleicht nicht.

In 5 Schritten zum Elektromobil auf Rezept

  1. Erzählen Sie in der Arztpraxis, welche Wege draußen Sie nicht mehr schaffen und wo Sie Pausen brauchen.
  2. Lassen Sie das Rezept mit Diagnose und Begründung vollständig ausfüllen.
  3. Wählen Sie ein Sanitätshaus, das mit Ihrer Kasse einen Vertrag hat. Es prüft Ihren Abstellplatz und schlägt ein passendes Modell vor.
  4. Probieren Sie das Elektromobil dort aus, wo Sie es nutzen wollen, meist vor Ihrer Haustür.
  5. Lassen Sie sich Lenken, Bremsen und das sichere Auf- und Absteigen zeigen. Diese Einweisung gehört zur Leistung der Kasse.

Die Kasse muss über Ihren Antrag in 3 Wochen entscheiden, mit einem Gutachten in 5 Wochen. Antwortet sie nicht rechtzeitig und nennt keinen ausreichenden Grund, gilt das Elektromobil als genehmigt.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse ein Elektromobil auch ohne Pflegegrad?

Ja, für ein Elektromobil von der Krankenkasse brauchen Sie keinen Pflegegrad. Entscheidend ist, dass Sie wegen einer Gehbehinderung die Wege draußen nicht mehr schaffen und ein Rollator oder Rollstuhl nicht reicht. Ihre Arztpraxis muss das auf dem Rezept begründen.

Warum bietet mir die Krankenkasse einen Elektrorollstuhl statt eines Elektromobils an?

Die Krankenkasse bietet einen Elektrorollstuhl an, wenn Sie drinnen und draußen Hilfe brauchen. Ein Elektrorollstuhl deckt beides mit einem Gerät ab, und die Kasse zahlt nicht zwei Geräte, wenn eines reicht. Passt der Elektrorollstuhl nicht zu Ihrer Wohnung oder Ihren Fähigkeiten, können Sie widersprechen.

Brauche ich einen Führerschein für ein Elektromobil?

Nein, für ein Elektromobil bis 6 Kilometer pro Stunde brauchen Sie keinen Führerschein. Sie brauchen auch keine Versicherung mit Kennzeichen. Elektromobile von der Krankenkasse fahren nie schneller als 6 Kilometer pro Stunde.

Was kostet mich ein Elektromobil von der Krankenkasse?

Ein Elektromobil von der Krankenkasse kostet Sie höchstens 10 Euro Zuzahlung, ab dem 1. Januar 2027 höchstens 15 Euro. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro. Den Rest zahlt die Kasse direkt an das Sanitätshaus.

Brauche ich für ein Elektromobil von der Kasse einen abschließbaren Abstellplatz?

Ja, für ein Elektromobil von der Kasse brauchen Sie einen trockenen, abschließbaren Abstellplatz mit Steckdose, etwa eine Garage. Das Sanitätshaus prüft den Platz vor der Lieferung. Fehlt er, kann die Kasse das Elektromobil ablehnen.

Darf ich mit dem Elektromobil im Bus mitfahren?

Ja, aber nur mit einem Elektromobil, das für den Linienbus freigegeben ist und ein Siegel dafür trägt. Grundlage ist ein Erlass der Bundesländer vom 15. März 2017. Sagen Sie dem Sanitätshaus vor der Auswahl, dass Sie Bus fahren wollen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Fortschreibung der Produktgruppe 18 Kranken-/Behindertenfahrzeuge des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V, Produktuntergruppe 18.51.05 Elektromobile, vom 19.02.2024, GKV-Spitzenverband,
  2. § 33 SGB V, Hilfsmittel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 61 SGB V, Zuzahlungen (Fassung bis 31. Dezember 2026), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 12 SGB V, Wirtschaftlichkeitsgebot, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Bundessozialgericht, Urteil vom 7. Mai 2020, B 3 KR 7/19 R (Nahbereich der Wohnung, Bewegungsradius), Bundessozialgericht,
  6. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nummer 23, BGBl. 2026 I Nr. 228, Bundesgesetzblatt, recht.bund.de,
  7. Elektrorollstuhl oder Scooter, Unterschiede und Auswahl, senioren-focus.de,
  8. Seniorenmobil im Straßenverkehr, Vorschriften zu Geschwindigkeit und Versicherungskennzeichen, bussgeldkatalog.org,
  9. § 13 SGB V, Kostenerstattung (Absatz 3a, Fristen der Krankenkasse), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.