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Orthesen kaufen oder auf Rezept bekommen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Mit Rezept zahlen Sie für eine Orthese nur 5 bis 10 Euro dazu, ab dem 1. Januar 2027 sind es 7,50 bis 15 Euro. Ohne Rezept zahlen Sie den vollen Preis. Eine Kniebandage kostet dann rund 50 bis 150 Euro, eine feste Knieorthese 350 bis über 700 Euro. Kinder unter 18 Jahren zahlen mit Rezept nichts dazu.

Zuzahlung mit Rezept bis Ende 2026
5 bis 10 Euro
§ 61 SGB V, Stand 22. September 2026
Zuzahlung ab 1. Januar 2027
7,50 bis 15 Euro
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV, Artikel 1 Nummer 23, Stand 1. Januar 2027
Kniebandage ohne Rezept
rund 50 bis 150 Euro
Bauerfeind GenuTrain, Preisbeispiel bei Shop Apotheke, Stand 22. September 2026
Eine Knieorthese mit Gelenkschienen an einem Ausstellungsbein, daneben ein Maßband.
Eine Knieorthese mit seitlichen Schienen, daneben das Maßband für die Anpassung. Bild: KI generiert.

Wann zahlt die Krankenkasse eine Orthese?

Ihre Krankenkasse zahlt eine Orthese, wenn Ihre Ärztin sie Ihnen auf ein Rezept schreibt. Eine Orthese ist eine Stütze, die Sie von außen am Körper tragen, etwa am Knie oder am Rücken. Sie stützt ein Gelenk, entlastet es, hält es ruhig oder bringt es in die richtige Stellung. Anders als eine Prothese ersetzt sie kein fehlendes Körperteil.

Auf dem Rezept stehen die Diagnose und die Art der Orthese. Oft steht dort auch eine siebenstellige Nummer. Sie bezeichnet die Orthese im Verzeichnis aller Hilfsmittel, die die Krankenkassen bezahlen. Je genauer Ihre Ärztin das Rezept ausfüllt, desto seltener fragt die Kasse beim Sanitätshaus oder in der Praxis nach.

  • Sie haben ein Rezept Ihrer Ärztin mit Diagnose und Art der Orthese.
  • Die Orthese steht im Verzeichnis der Krankenkassen oder erfüllt dessen Anforderungen.
  • Sie gehen in ein Sanitätshaus, das einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat.
  • Bei einer Orthese nach Maß steht auf dem Rezept, warum eine Standardgröße nicht reicht.

Was Sie für eine Orthese auf Rezept zuzahlen

Für eine Orthese auf Rezept zahlen Sie bis zum 31. Dezember 2026 einen Anteil von 10 Prozent des Preises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 sind es ebenfalls 10 Prozent, aber mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro. Bekommen Sie Ihre Orthese bis zum 31. Dezember 2026, gilt noch der alte Betrag.

So viel zahlen Sie für eine Orthese auf Rezept dazu, vor und nach dem 1. Januar 2027
ZeitraumIhr Anteil am PreisMindestensHöchstens
bis 31. Dezember 202610 Prozent5 Euro10 Euro
ab 1. Januar 202710 Prozent7,50 Euro15 Euro

Diesen Betrag nennt man Zuzahlung. Sie zahlen ihn direkt im Sanitätshaus. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts dazu.

Möchten Sie eine Orthese, die mehr kann als nötig, zahlen Sie den Aufpreis selbst. Sanitätshäuser nennen diesen Aufpreis Aufzahlung. Sie zahlen dabei nur den Unterschied zum Modell ohne Aufpreis, nicht den ganzen Preis. Auch höhere Kosten für spätere Reparaturen dieses Modells tragen Sie selbst.

Vorher muss das Sanitätshaus Sie beraten und Ihnen die Mehrkosten nennen. Beides hält es schriftlich fest, und Sie bestätigen es mit Ihrer Unterschrift.

Was eine Orthese ohne Rezept kostet

Ohne Rezept zahlen Sie den vollen Preis, und der hängt stark von der Bauart ab. Eine Kniebandage wie die Bauerfeind GenuTrain kostet im Onlinehandel je nach Größe und Ausführung rund 50 bis 150 Euro. Eine feste Knieorthese mit Schienen an beiden Seiten wie die Bauerfeind SecuTec Genu kostet 350 bis über 700 Euro. Sie braucht mehr Material und muss meist im Sanitätshaus angepasst werden.

Eine Bandage besteht aus elastischem Stoff. Sie liegt eng an und gibt dem Gelenk so Halt. Eine Orthese hat feste Teile oder Gelenke aus Kunststoff, Metall oder Carbon und schränkt die Bewegung gezielt ein. Je fester sie hält, desto teurer ist sie und desto wichtiger ist das genaue Anmessen.

Lassen Sie eine Orthese auch beim Selbstkauf im Sanitätshaus anmessen. Sitzt sie zu locker, rutscht sie und hält kaum. Sitzt sie zu eng, drückt sie und kann die Durchblutung stören. Das Sanitätshaus misst auch bei Selbstzahlern nach denselben Maßtabellen wie bei einem Rezept.

Wann Sie eine Orthese nach Maß brauchen

Eine Orthese nach Maß brauchen Sie, wenn keine Standardgröße zu Ihrem Körper passt oder eine fertige Orthese drückt. Das entscheidet Ihre Ärztin. Meist spricht sie vorher mit dem Orthopädietechniker, also dem Fachmann im Sanitätshaus, der Orthesen anpasst und baut. Er sieht am Körper, wie eine Orthese sitzt.

Orthese in Standardgröße oder nach Maß

Passt eine Orthese in Standardgröße, ohne zu drücken oder zu rutschen?

Ja

Eine Orthese in Standardgröße reicht. Sie ist schneller da und für die Kasse günstiger.

Nein

Haben Sie eine Fehlstellung oder sehr ungewöhnliche Maße, oder hat eine fertige Orthese schon nicht geholfen?

Ja

Ihre Ärztin schreibt eine Orthese nach Maß auf und begründet das auf dem Rezept. Das Sanitätshaus baut sie nach einem Abdruck Ihres Körpers.

Nein

Das Sanitätshaus probiert zuerst eine andere Standardgröße. Oft passt es die Orthese zusätzlich für Sie an.

Für eine Orthese nach Maß nimmt das Sanitätshaus immer einen Abdruck in drei Dimensionen, etwa mit Gips. Ein Maßband allein reicht dafür nicht. Rechnen Sie mit mehreren Terminen zur Anprobe und manchmal mit Nacharbeiten. Bei teuren Maßanfertigungen prüft die Kasse häufiger vorher, ob sie zahlt.

Wie lange es bis zur fertigen Orthese dauert

Eine Orthese in Standardgröße haben Sie meist nach wenigen Tagen. Eine Orthese nach Maß dauert mehrere Wochen, weil das Sanitätshaus sie erst baut und dann anpasst. Muss die Kasse vorher zustimmen, hat sie dafür 3 Wochen Zeit, mit einem Gutachten 5 Wochen. Entscheidet sie nicht rechtzeitig und nennt Ihnen keinen Grund dafür, gilt Ihr Antrag als genehmigt.

  1. Ihre Ärztin untersucht Sie und schreibt die Orthese auf ein Rezept.
  2. Sie wählen ein Sanitätshaus, das einen Vertrag mit Ihrer Krankenkasse hat.
  3. Der Orthopädietechniker misst Sie aus und prüft, ob eine Standardgröße passt. Für eine Orthese nach Maß nimmt er einen Abdruck.
  4. Bei einer Orthese nach Maß oder einem teuren Modell schickt das Sanitätshaus einen Kostenvoranschlag an Ihre Kasse. Das ist eine Aufstellung der Kosten, der die Kasse zustimmen muss.
  5. Sie bekommen die Orthese. Das Sanitätshaus zeigt Ihnen, wie Sie sie anlegen und pflegen und wie lange Sie sie am Tag tragen.
  6. Bei einer aufwendigen Orthese nach Maß prüft Ihre Ärztin zum Schluss, ob sie richtig sitzt und ihren Zweck erfüllt.

Wenn die Orthese kaputtgeht oder nicht mehr passt

Geht eine Orthese im normalen Gebrauch kaputt, wird sie zuerst repariert, wenn das technisch geht und günstiger ist als eine neue. Wenden Sie sich an das Sanitätshaus, das Ihnen die Orthese gegeben hat. Es ist für Wartung und Reparatur zuständig.

Lehnt Ihre Kasse eine neue Orthese ab, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch gegen das abgelehnte Hilfsmittel einlegen. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind, wie Sie ihn begründen.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Orthese von der Krankenkasse ein Rezept?

Ja, für eine Orthese von der Krankenkasse brauchen Sie in der Regel ein Rezept Ihrer Ärztin. Mit Rezept zahlen Sie nur 5 bis 10 Euro dazu. Ohne Rezept können Sie viele Orthesen frei kaufen, zahlen dann aber den vollen Preis.

Darf ich mir eine teurere Orthese aussuchen und nur den Aufpreis zahlen?

Ja, bei einer teureren Orthese zahlen Sie nur den Unterschied zum Modell ohne Aufpreis. Auch höhere Kosten für spätere Reparaturen tragen Sie dann selbst. Das Sanitätshaus muss Ihnen die Mehrkosten vorher nennen und Sie unterschreiben lassen.

Wie lange dauert es, bis ich eine Orthese bekomme?

Eine Orthese in Standardgröße bekommen Sie meist innerhalb weniger Tage. Eine Orthese nach Maß dauert mehrere Wochen, weil das Sanitätshaus sie erst baut und dann anpasst.

Was kostet eine Kniebandage ohne Rezept?

Eine Kniebandage kostet ohne Rezept im Onlinehandel rund 50 bis 150 Euro, je nach Modell und Größe. Eine feste Knieorthese mit seitlichen Schienen kostet 350 bis über 700 Euro.

Zahlen Kinder etwas für eine Orthese auf Rezept dazu?

Nein, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen für eine Orthese auf Rezept nichts dazu. Die Zuzahlung gilt erst ab dem 18. Geburtstag.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 33 SGB V, Hilfsmittel (Absatz 1, Absatz 1 Satz 9 Mehrkosten, Absatz 6), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Paragraf 61 SGB V, Zuzahlungen (Fassung bis 31. Dezember 2026), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nummer 23, Artikel 8 Absatz 2, BGBl. 2026 I Nr. 228, Bundesgesetzblatt, recht.bund.de,
  4. Paragraf 127 SGB V, Verträge (Absatz 5 zur Beratungs- und Informationspflicht bei Mehrkosten), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 20. Februar 2025, in Kraft seit 16. Mai 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  6. Produktgruppe 23, Orthesen und Schienen, Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, GKV-Spitzenverband,
  7. Verordnungshinweise für orthopädische Hilfsmittel, Muster 16, Positionsnummern und Statusfeld, eurocom, Europäischer Herstellerverband für Kompressions- und Orthopädie-Technik,
  8. Bauerfeind GenuTrain Kniebandage, Preisbeispiel, Shop Apotheke,
  9. Bauerfeind SecuTec Genu Knieorthese, Preisbeispiel, Vitego GmbH,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.