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Hilfsmittel nach dem Krankenhaus über das Entlassmanagement

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Das Krankenhaus darf Ihnen bei der Entlassung Hilfsmittel für zu Hause aufschreiben. Dieses Rezept gilt aber nur 7 Tage nach der Entlassung, ein Rezept aus der Arztpraxis dagegen 28 Tage. Verbrauchsmaterial bekommen Sie damit für bis zu 7 Tage. Ein Rollstuhl oder ein Pflegebett läuft weiter, wenn die Lieferung in diesen 7 Tagen beginnt.

Rezept aus dem Krankenhaus gilt
7 Tage nach der Entlassung
Rahmenvertrag Entlassmanagement, erläutert von der KVB, Stand 21. Februar 2024
Rezept aus der Arztpraxis gilt
28 Tage
§ 8 Absatz 2 Hilfsmittel-Richtlinie, Stand 16. Mai 2025
Verbrauchsmaterial aus dem Krankenhaus
für bis zu 7 Tage
Rahmenvertrag Entlassmanagement, erläutert von der KVB, Stand 21. Februar 2024
Ein Krankenhauszimmer mit gepackter Tasche auf dem Stuhl und einem Rollator neben dem Bett.
Gepackte Tasche und Rollator am Bett, kurz vor der Entlassung nach Hause. Bild: KI generiert.

Welche Hilfsmittel das Krankenhaus aufschreiben darf

Kurz vor der Entlassung kümmert sich das Krankenhaus darum, dass Sie zu Hause gut versorgt sind. Das heißt Entlassmanagement. Dazu gehört, dass die Ärztin im Krankenhaus oder in der Reha-Klinik Ihnen Hilfsmittel aufschreiben darf. Sie müssen dafür nicht erst in Ihre Hausarztpraxis.

Das Krankenhaus prüft, ob Sie das Hilfsmittel gleich nach der Entlassung brauchen. Es fragt sich, wie dringend die Versorgung ist und ob Sie rechtzeitig einen Termin in einer Arztpraxis bekommen. Art und Menge richten sich nach Ihrem Einzelfall.

Schon während des Aufenthalts plant das Krankenhaus, was Sie zu Hause brauchen. Es informiert Sie über die geplanten Schritte, und Sie müssen zustimmen. Ohne Ihre Zustimmung darf das Krankenhaus Ihre Daten weder an die Arztpraxis noch an die Krankenkasse weitergeben.

Wie lange das Rezept aus dem Krankenhaus gilt

Das Rezept aus dem Krankenhaus ist auf eine kurze Übergangszeit angelegt. Es gilt 7 Tage nach der Entlassung, ein Rezept aus der Arztpraxis dagegen 28 Tage. Für Verbrauchsmaterial wie Inkontinenzvorlagen gibt das Krankenhaus eine Menge für höchstens 7 Tage mit. Für Geräte wie Rollstuhl oder Pflegebett gibt es keine Grenze bei der Dauer, die Lieferung muss nur in den 7 Tagen beginnen.

Wie lange ein Rezept für Hilfsmittel gilt, aus dem Krankenhaus und aus der Arztpraxis.
RezeptSo lange gilt esWas danach passiert
Krankenhaus, Verbrauchsmaterial wie InkontinenzvorlagenMenge für bis zu 7 Tage, Lieferung innerhalb von 7 TagenSie brauchen ein neues Rezept aus der Arztpraxis.
Krankenhaus, Geräte wie Rollstuhl oder PflegebettLieferung muss innerhalb von 7 Tagen beginnenDas Gerät bleibt, ein neues Rezept ist meist nicht nötig.
ArztpraxisVersorgung muss innerhalb von 28 Tagen beginnenDanach verliert das Rezept seine Gültigkeit.

Auf dem Rezept aus dem Krankenhaus steht der Vermerk Entlassmanagement und das Datum der Entlassung. Von diesem Datum an zählen die 7 Tage.

Welche Hilfsmittel gleich mit nach Hause gehen

Typische Hilfsmittel für die ersten Tage zu Hause sind diese.

  • Rollstuhl und Rollator in der einfachen Ausführung
  • Gehstock und Unterarmgehstützen
  • Pflegebett, meist als Leihgerät
  • Toilettenstuhl und Badewannenlifter
  • Verbandmaterial und Inkontinenzmaterial für die ersten Tage

Ein Pflegebett oder ein Rollstuhl gehört meist weiter der Kasse. Sie geben das Gerät zurück, wenn Sie es nicht mehr brauchen. An der Frist von 7 Tagen für den Beginn der Lieferung ändert das nichts. Welche Kasse ein Pflegebett zahlt, erklärt der Ratgeber zum Pflegebett für zu Hause.

Aus einer Reha-Klinik gilt dieselbe Regel wie aus dem Krankenhaus. Je genauer Sie schon während des Aufenthalts besprechen, was Sie zu Hause brauchen, desto besser klappt die Übergabe an das Sanitätshaus.

Warum Hörgerät und Brille nicht aus dem Krankenhaus kommen

Hörgeräte und Sehhilfen schreibt das Krankenhaus in der Regel nicht auf. Sie werden genau auf Ihr Gehör oder Ihre Augen angepasst. Nach einer Operation oder einer schweren Krankheit können sich beide noch verändern, bis Sie wieder ganz gesund sind. Eine Anpassung gleich bei der Entlassung würde deshalb einen Zustand treffen, der nicht bleibt.

Eine Ausnahme gibt es. Wurden Sie im Krankenhaus zum Beispiel auf ein Beatmungsgerät für zu Hause eingestellt, darf das Krankenhaus es aufschreiben, auch schon vor dem Tag der Entlassung.

So bereiten Sie den Weg nach Hause vor

  1. Sprechen Sie Ihren Bedarf an Hilfsmitteln früh im Entlassgespräch an und nicht erst am Tag der Entlassung.
  2. Fragen Sie den Sozialdienst des Krankenhauses, ob ein Sanitätshaus schon vorab Bescheid bekommen kann, vor allem bei einem Pflegebett.
  3. Prüfen Sie, ob auf dem Rezept Entlassmanagement und das Entlassdatum stehen. Danach richtet sich die Frist von 7 Tagen.
  4. Wählen Sie das Sanitätshaus selbst aus. Auch beim Rezept aus dem Krankenhaus haben Sie die freie Wahl unter den Vertragspartnern Ihrer Kasse.
  5. Klären Sie schon im Krankenhaus, ob für Ihr Hilfsmittel ein Aufpreis anfällt.
  6. Schreiben Sie sich auf, welche Arztpraxis Sie nach der Entlassung weiter betreut und bei Bedarf ein neues Rezept ausstellt.

Ob ein Aufpreis auf Sie zukommt und wie Sie ein Modell ohne Mehrkosten bekommen, erklärt der Ratgeber zur Aufzahlung im Sanitätshaus.

Wann Sie ein neues Rezept brauchen

Ob Sie nach den ersten Tagen zu Hause ein neues Rezept brauchen, hängt davon ab, ob es um Verbrauchsmaterial oder um ein Gerät geht.

Brauchen Sie ein neues Rezept?

Ist Ihr Hilfsmittel Verbrauchsmaterial, wie Verbandmaterial oder Inkontinenzvorlagen?

Ja

Ja, nach spätestens 7 Tagen brauchen Sie ein neues Rezept aus Ihrer Arztpraxis.

Nein

Hat die Lieferung des Geräts innerhalb von 7 Tagen nach der Entlassung begonnen?

Ja

Nein, das Gerät bleibt bei Ihnen, solange Sie es brauchen. Ein neues Rezept ist meist nicht nötig.

Nein

Dann ist das Rezept aus dem Krankenhaus verfallen. Lassen Sie sich in Ihrer Arztpraxis ein neues ausstellen, das 28 Tage gilt.

Das Krankenhaus informiert Ihre Arztpraxis über das Rezept, wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben. Ihre Arztpraxis prüft dann, ob das gelieferte Hilfsmittel zum Rezept passt. Fehlt die Nachricht, sprechen Sie das Thema beim ersten Termin nach der Entlassung selbst an.

Häufige Fragen

Wie lange gilt ein Rezept für Hilfsmittel aus dem Krankenhaus?

Ein Rezept für Hilfsmittel aus dem Krankenhaus gilt 7 Tage nach der Entlassung. Beginnt die Versorgung in dieser Zeit nicht, verfällt es. Ein Rezept aus der Arztpraxis gilt dagegen 28 Tage.

Brauche ich nach 7 Tagen ein neues Rezept für meinen Rollstuhl?

Nein, für einen Rollstuhl brauchen Sie meist kein neues Rezept, wenn die Lieferung innerhalb von 7 Tagen nach der Entlassung begonnen hat. Der Rollstuhl bleibt bei Ihnen, solange Sie ihn brauchen. Nur Verbrauchsmaterial braucht nach 7 Tagen ein neues Rezept.

Woran erkenne ich ein Rezept aus dem Entlassmanagement?

Ein Rezept aus dem Entlassmanagement trägt den Vermerk Entlassmanagement und das Datum Ihrer Entlassung. Ab diesem Datum zählen die 7 Tage, in denen die Versorgung beginnen muss.

Darf das Krankenhaus ein Hilfsmittel schon vor der Entlassung aufschreiben?

Ja, ein Hilfsmittel darf das Krankenhaus schon vor der Entlassung aufschreiben, wenn es dafür seine besondere Erfahrung braucht. Ein Beispiel ist ein Beatmungsgerät für zu Hause, auf das Sie im Krankenhaus eingestellt wurden.

Wer prüft nach dem Krankenhaus, ob das gelieferte Hilfsmittel passt?

Ob das gelieferte Hilfsmittel zum Rezept aus dem Krankenhaus passt, prüft in der Regel Ihre Arztpraxis nach der Entlassung. Das Krankenhaus ist dann nicht mehr zuständig.

Darf ich das Sanitätshaus nach dem Krankenhaus selbst wählen?

Ja, auch mit einem Rezept aus dem Krankenhaus wählen Sie das Sanitätshaus selbst unter den Vertragspartnern Ihrer Kasse. Das Krankenhaus darf Sie nicht an einen bestimmten Betrieb schicken.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 39 SGB V, Krankenhausbehandlung (Absatz 1a: Entlassmanagement), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 92 SGB V, Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 und 12), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 33 SGB V, Hilfsmittel (Absatz 6: freie Wahl der Leistungserbringer), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement nach § 39 Absatz 1a SGB V, Lesefassung in der Fassung der 13. Änderungsvereinbarung vom 23. Mai 2025, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband,
  5. Verordnung Aktuell: Entlassmanagement, Verordnung von Hilfsmitteln (21. Februar 2024), Kassenärztliche Vereinigung Bayerns,
  6. Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 20. Februar 2025 (§ 8 Absatz 2: Gültigkeit der Verordnung), Gemeinsamer Bundesausschuss,
  7. Hilfsmittel, Verordnungen und Anträge im Entlassmanagement, AOK Gesundheitspartner,

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.