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Kompressionsstrümpfe anmessen lassen und was Sie zahlen

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Mit Rezept zahlen Sie für jeden Kompressionsstrumpf 5 bis 10 Euro dazu, den Rest trägt Ihre Krankenkasse. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 7,50 bis 15 Euro. Unter 18 Jahren zahlen Sie nichts. Lassen Sie die Beine im Sanitätshaus morgens anmessen, bevor sie anschwellen. Bringen Sie dazu das Rezept mit.

Zuzahlung bis 31. Dezember 2026
5 bis 10 Euro je Strumpf
§ 61 SGB V, Zuzahlungen (Fassung bis 31. Dezember 2026), Stand 20. September 2026
Haltbarkeit eines Kompressionsstrumpfs
in der Regel 6 Monate
S2k-Leitlinie Kompressionstherapie der Extremitäten, Empfehlung 15, AWMF-Registernummer 037-005, Stand 16. Juli 2026
Maßband und ein Paar hautfarbene Kompressionsstrümpfe auf einem Tisch im Sanitätshaus.
Maßband und Kompressionsstrümpfe auf dem Tisch, an dem morgens angemessen wird. Bild: KI generiert.

Was die Krankenkasse für Kompressionsstrümpfe zahlt

Für Kompressionsstrümpfe gibt es bundesweit feste Beträge, die Festbeträge. Bis zu diesem Betrag zahlt die Krankenkasse den Strumpf. Die gesetzlichen Kassen haben die Beträge gemeinsam festgelegt, sie gelten seit dem 1. April 2020.

Im Festbetrag steckt mehr als der Strumpf. Er deckt auch die Beratung, das Anmessen, die Anprobe, die Gebrauchsanweisung und spätere Reparaturen. Das Sanitätshaus darf Ihnen das Anmessen deshalb nicht extra berechnen.

Die Festbeträge reichen von 24,82 Euro für einen Wadenstrumpf der Klasse I bis 145,87 Euro für eine Strumpfhose der Klasse IV nach Maß. Für einen Wadenstrumpf der Klasse II sind es 24,94 Euro, für eine Strumpfhose der Klasse II 83,57 Euro. Alle Beträge gelten je Stück und ohne Mehrwertsteuer.

Festbeträge für Kompressionsstrümpfe je Stück, ohne Mehrwertsteuer, gültig seit 1. April 2020.
StrumpfKlasse IKlasse IIKlasse IIIKlasse IV
Wadenstrumpf, Standardgröße24,82 Euro24,94 Euro28,06 Euro30,19 Euro
Halbschenkelstrumpf, Standardgröße31,35 Euro32,91 Euro34,14 Euro38,36 Euro
Schenkelstrumpf, Standardgröße37,52 Euro37,86 Euro35,89 Euro43,15 Euro
Strumpfhose, Standardgröße77,34 Euro83,57 Euro86,11 Euro145,32 Euro
Wadenstrumpf nach Maß, ohne Naht37,60 Euro37,60 Euro42,01 Euro43,91 Euro
Strumpfhose nach Maß, ohne Naht124,55 Euro124,71 Euro135,86 Euro145,87 Euro

Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Strumpf. Bei einem Wadenstrumpf für 24,94 Euro wären 10 Prozent weniger als 5 Euro, Sie zahlen also 5 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Mindestbetrag auf 7,50 Euro und der Höchstbetrag auf 15 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts dazu.

Warum Kompressionsstrümpfe morgens angemessen werden

Ein Kompressionsstrumpf hilft nur, wenn er genau passt. Deshalb sollen die Beine möglichst ohne Schwellung gemessen werden. Das empfehlen die Fachärzte in ihrer Leitlinie zur Kompressionstherapie.

Im Lauf des Tages sammelt sich Wasser im Gewebe der Beine, und die Beine werden dicker. Wer nachmittags gemessen wird, bekommt einen Strumpf, der morgens zu weit ist und zu wenig drückt. Machen Sie deshalb einen Termin am Vormittag. Bei starker Schwellung klärt Ihre Ärztin vorher, ob die Schwellung zuerst behandelt werden muss.

  1. Machen Sie den Termin so früh am Tag wie möglich und bleiben Sie vorher nicht lange auf den Beinen.
  2. Bringen Sie das Rezept mit. Gehen Sie damit innerhalb von 28 Tagen ins Sanitätshaus, sonst verliert es seine Gültigkeit.
  3. Lassen Sie jedes Bein einzeln messen, auch für Strümpfe in Standardgröße.
  4. Ruhen Sie sich vor dem Messen kurz aus. Bei kräftigen Beinen kann das Sanitätshaus im Stehen messen.
  5. Probieren Sie den Strumpf im Laden an und gehen Sie ein paar Schritte. Sagen Sie sofort, wenn etwas drückt oder rutscht.
  6. Lassen Sie sich das An- und Ausziehen zeigen. Das gehört zur Leistung und kostet nichts extra.

Kommen Sie mit dem Anziehen nicht zurecht, kann Ihre Ärztin eine Anziehhilfe für Kompressionsstrümpfe aufschreiben. Sie kann auch einen Pflegedienst verschreiben, der Ihnen beim An- und Ausziehen hilft.

Wie stark Kompressionsstrümpfe der Klassen I bis IV drücken

Die Kompressionsklasse auf dem Rezept sagt, wie stark der Strumpf am Knöchel drückt. Es gibt vier Klassen, von leicht bis sehr kräftig. Gemessen wird der Druck in mmHg, so wie der Blutdruck.

Klasse I drückt mit 18 bis 21 mmHg, Klasse II mit 23 bis 32 mmHg. Klasse III erreicht 34 bis 46 mmHg, Klasse IV 49 mmHg und mehr. Ein Lymphödem ist eine Schwellung, weil Gewebewasser nicht richtig abfließt.

Die vier Kompressionsklassen und ihr Druck am Knöchel. Die Beispiele nennt die ärztliche Leitlinie als typisch, nicht als feste Regel.
KlasseStärkeDruck am KnöchelTypisches Beispiel
Klasse Ileicht18 bis 21 mmHgKrampfadern mit leichter Schwellung
Klasse IImittel23 bis 32 mmHgbeginnende Folgeschäden nach einer Thrombose, frühes Lymphödem
Klasse IIIkräftig34 bis 46 mmHgschwerere Fälle, fortgeschrittenes Lymphödem
Klasse IVsehr kräftig49 mmHg und mehrfortgeschrittenes Lymphödem, wenn Klasse III nicht reicht

Welche Klasse Sie bekommen, entscheidet Ihre Ärztin nach Ihrer Diagnose, Ihrer Schwellung und danach, ob Sie den Strumpf vertragen. Eine feste Klasse für eine bestimmte Krankheit gibt es nicht. Die Leitlinie rät zur niedrigsten Klasse, die wirkt, weil Patienten diesen Strumpf eher regelmäßig tragen. Drückt er unerträglich, sagen Sie es Ihrer Ärztin.

Wann Sie Kompressionsstrümpfe nach Maß brauchen

Stimmen Ihre Maße mit der Maßtabelle des Herstellers überein, bekommen Sie einen Strumpf in Standardgröße. Erst wenn Ihre Maße deutlich abweichen, wird er nach Maß gefertigt. Rundgestrickte Maßstrümpfe haben keine Naht. Flachgestrickte Strümpfe werden flach gestrickt und zusammengenäht, deshalb passen sie sich jeder Beinform an.

Flachgestrickte Strümpfe sind fester. Sie eignen sich besonders bei einem Lymphödem, also gestautem Gewebewasser, und bei einem Lipödem, bei dem sich Fett krankhaft an Beinen oder Armen sammelt. Auch bei schweren Venenleiden, starkem Übergewicht und tiefen Hautfalten am Bein kommen sie in Frage.

Standardgröße, rundgestrickt nach Maß oder flachgestrickt?

Passen Ihre Beinmaße zur Maßtabelle des Herstellers?

Ja

Sie bekommen einen Strumpf in Standardgröße. Der Festbetrag liegt zwischen 24,82 und 145,32 Euro je Stück.

Nein

Haben Sie ein Lymph- oder Lipödem oder tiefe Hautfalten am Bein?

Ja

Sie bekommen meist einen flachgestrickten Strumpf nach Maß. Dafür gibt es keinen Festbetrag, den Preis regelt der Vertrag Ihrer Kasse.

Nein

Sie bekommen meist einen rundgestrickten Strumpf nach Maß. Der Festbetrag liegt zum Beispiel bei 37,60 Euro für einen Wadenstrumpf.

Für flachgestrickte Maßstrümpfe gibt es keinen Festbetrag. Fragen Sie deshalb vor der Bestellung, ob das Sanitätshaus den Strumpf ohne Aufpreis liefert. Verlangt es einen Aufpreis, muss es Sie vorher beraten und Ihnen die Mehrkosten schriftlich nennen. Sie bestätigen das mit Ihrer Unterschrift.

Wie lange ein Kompressionsstrumpf hält

Ein Kompressionsstrumpf drückt in der Regel 6 Monate lang so stark wie vorgesehen. Wie lange er wirklich hält, hängt von der Pflege und vom Anziehen ab. Ist er früher verschlissen oder hat sich Ihr Bein stark verändert, kann Ihre Ärztin früher ein neues Rezept ausstellen.

Beim ersten Mal sollen Sie gleich einen zweiten Strumpf zum Wechseln bekommen. Dann tragen Sie einen, während der andere trocknet.

  • Waschen Sie den Strumpf regelmäßig und nach den Pflegesymbolen, weil Schweiß und Schmutz das Gewebe angreifen.
  • Ziehen Sie ihn nicht mit langen Fingernägeln oder Ringen hoch. Gummihandschuhe schonen das Gewebe.
  • Geht der Strumpf nach einem halben Jahr viel leichter an als am Anfang, lässt der Druck nach.
  • Sagen Sie Ihrer Ärztin, wenn Ihr Bein deutlich dicker oder dünner geworden ist.

Wie oft die Kasse neue Strümpfe zahlt, ist nicht bundesweit geregelt. Es kommt auf die Verträge Ihrer Kasse an. Fragen Sie dort nach, denn die Kasse muss Ihnen darüber Auskunft geben.

Was auf dem Rezept für Kompressionsstrümpfe stehen muss

Fehlt auf dem Rezept eine Angabe, muss das Sanitätshaus in der Praxis nachfragen. Das kostet Tage. Prüfen Sie deshalb noch in der Praxis, ob diese Angaben auf dem Rezept stehen.

  • die Anzahl, also wie viele Strümpfe oder Paare
  • die Art des Strumpfs, etwa Wadenstrumpf, Schenkelstrumpf oder Strumpfhose
  • die Kompressionsklasse I bis IV
  • die Diagnose, also der medizinische Grund
  • die Bezeichnung oder Nummer des Hilfsmittels
  • ob die Fußspitze offen oder geschlossen sein soll
  • wenn nötig auch nach Maß, flachgestrickt, Haftband oder Hüftbefestigung

Halterungen und Zusätze müssen Sie nicht selbst kaufen, denn auch dafür gibt es Festbeträge. Für einen Hautkleber sind es 8,03 Euro, für einen Strumpfhalter an einer Seite 9,17 Euro und für einen Haftrand 3,49 Euro.

Häufige Fragen

Was kostet ein Kompressionsstrumpf mit Rezept?

Ein Kompressionsstrumpf mit Rezept kostet Sie bis Ende 2026 eine Zuzahlung von 5 bis 10 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 7,50 bis 15 Euro. Den Rest zahlt die Krankenkasse bis zum Festbetrag. Unter 18 Jahren zahlen Sie nichts dazu.

Muss ich für das Anmessen von Kompressionsstrümpfen extra zahlen?

Nein, das Anmessen von Kompressionsstrümpfen auf Rezept kostet Sie nichts extra. Beratung, Maßnehmen, Anprobe und spätere Reparaturen stecken im Festbetrag. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.

Warum werden Kompressionsstrümpfe morgens angemessen?

Kompressionsstrümpfe werden morgens angemessen, weil die Beine dann am wenigsten geschwollen sind. Im Lauf des Tages sammelt sich Wasser im Gewebe. Ein am Nachmittag gemessener Strumpf sitzt morgens zu weit und drückt zu wenig.

Wie lange hält ein Kompressionsstrumpf?

Ein Kompressionsstrumpf hält in der Regel 6 Monate. Danach lässt der Druck nach. Bei starkem Verschleiß oder einer deutlichen Änderung des Beins kann Ihre Ärztin früher ein neues Rezept ausstellen.

Wann brauche ich flachgestrickte Kompressionsstrümpfe?

Flachgestrickte Kompressionsstrümpfe brauchen Sie meist bei einem Lymph- oder Lipödem, bei schweren Venenleiden oder bei tiefen Hautfalten am Bein. Sie werden immer nach Maß gefertigt. Für sie gibt es keinen Festbetrag, den Preis regelt der Vertrag Ihrer Kasse.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. S2k-Leitlinie Medizinische Kompressionstherapie der Extremitäten mit medizinischen Kompressionsstrümpfen, phlebologischen Kompressionsverbänden und medizinischen adaptiven Kompressionssystemen, AWMF-Registernummer 037-005, Version 5.1 vom 16. Juli 2026, Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), federführend Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie,
  2. Festbeträge für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, Beschluss vom 18. Dezember 2019, in Kraft seit 1. April 2020, Produktgruppe 17, GKV-Spitzenverband,
  3. Festbeträge für Hilfsmittel, Übersicht der festgesetzten Hilfsmittelarten, GKV-Spitzenverband,
  4. § 36 SGB V, Festbeträge für Hilfsmittel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 61 SGB V, Zuzahlungen (Fassung bis 31. Dezember 2026), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 127 SGB V, Verträge (Absatz 4 zur Abweichung vom Festbetrag, Absatz 5 zur Beratung und Mehrkosteninformation, Absatz 6 zur Auskunft über Vertragsinhalte), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24. Juli 2026, Artikel 1 Nummer 46 (Neufassung des § 127 Absatz 4 SGB V), BGBl. 2026 I Nr. 228, Bundesgesetzblatt, recht.bund.de,
  8. Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 20. Februar 2025, in Kraft seit 16. Mai 2025, § 6 Absatz 8 und 9, § 7 und § 8, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  9. § 33 SGB V, Hilfsmittel (Absatz 1: Einweisung in den Gebrauch als Teil der Leistung), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.